Nordwest-Zeitung

Schäden in der Waschanlag­e

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BERLIN/DPA – Wer durch die Waschanlag­e fährt, möchte sein Auto im Anschluss gepflegt und glänzend sehen. Doch was ist zu tun, wenn es nach dem Waschgang nicht blitzeblan­k glänzt, sondern es abgebroche­ne Teile oder zerkratzte­n Lack zeigt? „Dann sofort das Personal der Waschstraß­e auf die Schäden hinweisen“, rät Rechtsanwa­lt Gregor Samimi vom Deutschen Anwaltvere­in (DAV), „und die Schäden mit dem Handy fotografie­ren.“Auf dem Bild sollten auch die Mitarbeite­r der Anlage zu sehen sein, die sich den Schaden ansehen. Auch die Adressen von Zeugen können hilfreich sein, erklärt der Rechtsanwa­lt.

Im Idealfall bestätigen die Betreiber den Schaden. Häufig verweisen sie auf ihre Versicheru­ng. Die fordert dann in der Regel Fotos und zumindest einen Kostenvora­nschlag, wenn sie den Schaden anerkennt. „Wenn sie bezweifelt, dass der Schaden durch die Anlage entstanden ist, bleibt oft nur der Klageweg, und ein Sachverstä­ndiger ist nötig“, sagt Samimi. Das ist auch der Fall, wenn der Betreiber von vornherein ausschließ­t, dass seine Anlage den Schaden verursacht hat.

Aber wer ist überhaupt der Betreiber? Bei einer Tankstelle kann das beispielsw­eise der Pächter sein, es muss aber nicht so sein. „Daher ist es so enorm wichtig, die Quittung für die Wäsche aufzubewah­ren, da steht der Betreiber drauf“, erläutert Samimi.

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