Schäden in der Waschanlage
BERLIN/DPA – Wer durch die Waschanlage fährt, möchte sein Auto im Anschluss gepflegt und glänzend sehen. Doch was ist zu tun, wenn es nach dem Waschgang nicht blitzeblank glänzt, sondern es abgebrochene Teile oder zerkratzten Lack zeigt? „Dann sofort das Personal der Waschstraße auf die Schäden hinweisen“, rät Rechtsanwalt Gregor Samimi vom Deutschen Anwaltverein (DAV), „und die Schäden mit dem Handy fotografieren.“Auf dem Bild sollten auch die Mitarbeiter der Anlage zu sehen sein, die sich den Schaden ansehen. Auch die Adressen von Zeugen können hilfreich sein, erklärt der Rechtsanwalt.
Im Idealfall bestätigen die Betreiber den Schaden. Häufig verweisen sie auf ihre Versicherung. Die fordert dann in der Regel Fotos und zumindest einen Kostenvoranschlag, wenn sie den Schaden anerkennt. „Wenn sie bezweifelt, dass der Schaden durch die Anlage entstanden ist, bleibt oft nur der Klageweg, und ein Sachverständiger ist nötig“, sagt Samimi. Das ist auch der Fall, wenn der Betreiber von vornherein ausschließt, dass seine Anlage den Schaden verursacht hat.
Aber wer ist überhaupt der Betreiber? Bei einer Tankstelle kann das beispielsweise der Pächter sein, es muss aber nicht so sein. „Daher ist es so enorm wichtig, die Quittung für die Wäsche aufzubewahren, da steht der Betreiber drauf“, erläutert Samimi.