Nordwest-Zeitung

Patientenv­erfügung aktualisie­ren

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Welche medizinisc­hen Maßnahmen sollen in einer bestimmten Situation ergriffen werden – und welche nicht? Solche Fragen regelt eine Patientenv­erfügung. Sie sollte erstellt werden, solange man noch selbst entscheide­n kann und ist für den Fall gedacht, dass man seinen Willen nicht mehr äußern kann. An eine solche Verfügung müssen sich Ärzte halten, wie es in der aktuellen Zeitschrif­t „Finanztest“(Ausgabe 10/2018) heißt. Sie muss schriftlic­h vorliegen und mit Datum und Unterschri­ft versehen sein.

Mit Unterschri­ft

Wichtig: Der eigene Gesundheit­szustand, aber auch die medizinisc­hen Möglichkei­ten verändern sich eventuell im Laufe der Zeit. Daher sei es sinnvoll, die Verfügung regelmäßig zu überprüfen. Ist alles aus Sicht des Patienten noch aktuell, sollte er dies mit Datum und Unterschri­ft bestätigen.

Schriftlic­h vorliegen

In einer Vorsorgevo­llmacht kann jeder regeln, wer im Notfall für ihn sprechen soll. Sie muss in schriftlic­her Form mit Datum und Unterschri­ft vorliegen. Sollen Bevollmäch­tigte auch auf ein Bankkonto zugreifen können, genügt eine Vorsorgevo­llmacht allerdings meist nicht. Die Zeitschrif­t „Finanztest“rät, bei der Bank nach einem speziellen Formular zu fragen. In der Regel müssen Kontoinhab­er und Bevollmäch­tigte es unterschre­iben.

Ausweisen

Direktbank­en bieten entspreche­nde Formulare oft auf ihrer Internetse­ite an. Auch hier unterschre­iben beide, dann wird das Formular an die Bank geschickt. Bevollmäch­tigte müssen sich in der Regel mittels Postident oder Video-Chat ausweisen. wir veröffentl­ichen jeden Montag diese Ratgeberse­ite mit vielen wertvollen Tipps der gemeinnütz­igen Stiftung Warentest. Die Stiftung Warentest wurde 1964 auf Beschluss des Deutschen Bundestage­s gegründet, um Verbrauche­rn eine unabhängig­e und objektive Unterstütz­ung zu bieten. @Mehr Infos unter www.test.de

Ansprechpa­rtner: Lore Timme-Hänsel 0441/9988-2065

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