Patientenverfügung aktualisieren
Welche medizinischen Maßnahmen sollen in einer bestimmten Situation ergriffen werden – und welche nicht? Solche Fragen regelt eine Patientenverfügung. Sie sollte erstellt werden, solange man noch selbst entscheiden kann und ist für den Fall gedacht, dass man seinen Willen nicht mehr äußern kann. An eine solche Verfügung müssen sich Ärzte halten, wie es in der aktuellen Zeitschrift „Finanztest“(Ausgabe 10/2018) heißt. Sie muss schriftlich vorliegen und mit Datum und Unterschrift versehen sein.
Mit Unterschrift
Wichtig: Der eigene Gesundheitszustand, aber auch die medizinischen Möglichkeiten verändern sich eventuell im Laufe der Zeit. Daher sei es sinnvoll, die Verfügung regelmäßig zu überprüfen. Ist alles aus Sicht des Patienten noch aktuell, sollte er dies mit Datum und Unterschrift bestätigen.
Schriftlich vorliegen
In einer Vorsorgevollmacht kann jeder regeln, wer im Notfall für ihn sprechen soll. Sie muss in schriftlicher Form mit Datum und Unterschrift vorliegen. Sollen Bevollmächtigte auch auf ein Bankkonto zugreifen können, genügt eine Vorsorgevollmacht allerdings meist nicht. Die Zeitschrift „Finanztest“rät, bei der Bank nach einem speziellen Formular zu fragen. In der Regel müssen Kontoinhaber und Bevollmächtigte es unterschreiben.
Ausweisen
Direktbanken bieten entsprechende Formulare oft auf ihrer Internetseite an. Auch hier unterschreiben beide, dann wird das Formular an die Bank geschickt. Bevollmächtigte müssen sich in der Regel mittels Postident oder Video-Chat ausweisen. wir veröffentlichen jeden Montag diese Ratgeberseite mit vielen wertvollen Tipps der gemeinnützigen Stiftung Warentest. Die Stiftung Warentest wurde 1964 auf Beschluss des Deutschen Bundestages gegründet, um Verbrauchern eine unabhängige und objektive Unterstützung zu bieten. @Mehr Infos unter www.test.de
Ansprechpartner: Lore Timme-Hänsel 0441/9988-2065