Gefälschte Amtsbriefe Fall fürs Gericht
Ehemaliger AfD-Landesschriftf:hrer aus dem Emsland legt Eins;ruch gegen Strafbefehl ein
HANNOVER/OSNABRÜCK – Die Affäre um von der AfD 2017 publizierte gefälschte angebliche Briefe der Landeswahlleiterin wird ein Fall für das Gericht: Wie der Direktor des Amtsgerichts Papenburg, Gerhard Többen, auf Nachfrage unserer Redaktion mitteilte, hat der frühere Landesschriftführer der AfD Niedersachsen Einspruch gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Osnabrück eingelegt.
Damit dürfte es zur Gerichtsverhandlung kommen, die es bei Akzeptanz des Strafbefehls wohl nicht gegeben hätte. Többen zufolge reichte der Anwalt des Beschuldigten am 25. September Einspruch ein. Die Staatsanwaltschaft hatte nach Angaben ihres Sprechers Alexander Retemeyer Mitte August Strafbefehl gegen den früheren AfDPolitiker aus dem Emsland beantragt. Die Anklage forderte von dem Mann wegen Urkundenfälschung 60 Tagessätze zu je 30 Euro.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Juni 2017 zwei vermeintliche Briefe der Landeswahlleiterin Ulrike Sachs verteilt zu haben. In dem auf März 2017 datierten Schreiben bestätigt Sachs dem Beschuldigten den Eingang der AfD-Landesliste für die Bundestagswahl 2017. Die PDF-Dokumente tragen sowohl den Briefkopf der Landeswahlleiterin samt Landeswappen als auch eine vermeintliche Unterschrift von Sachs.
Der Fall hatte im Juli 2017 für viel Aufsehen gesorgt, denn tatsächlich hatte die Wahlleiterin die Landesliste bis dahin gar nicht erhalten. Der Partei drohte in Niedersachsen mangels Landesliste zeitweise der Ausschluss von der Bundestagswahl im Herbst 2017.