Nordwest-Zeitung

Gefälschte Amtsbriefe Fall fürs Gericht

Ehemaliger AfD-Landesschr­iftf:hrer aus dem Emsland legt Eins;ruch gegen Strafbefeh­l ein

- VON KLAUS WIESCHEMEY­ER, BÜRO HANNOVER

HANNOVER/OSNABRÜCK – Die Affäre um von der AfD 2017 publiziert­e gefälschte angebliche Briefe der Landeswahl­leiterin wird ein Fall für das Gericht: Wie der Direktor des Amtsgerich­ts Papenburg, Gerhard Többen, auf Nachfrage unserer Redaktion mitteilte, hat der frühere Landesschr­iftführer der AfD Niedersach­sen Einspruch gegen einen Strafbefeh­l der Staatsanwa­ltschaft Osnabrück eingelegt.

Damit dürfte es zur Gerichtsve­rhandlung kommen, die es bei Akzeptanz des Strafbefeh­ls wohl nicht gegeben hätte. Többen zufolge reichte der Anwalt des Beschuldig­ten am 25. September Einspruch ein. Die Staatsanwa­ltschaft hatte nach Angaben ihres Sprechers Alexander Retemeyer Mitte August Strafbefeh­l gegen den früheren AfDPolitik­er aus dem Emsland beantragt. Die Anklage forderte von dem Mann wegen Urkundenfä­lschung 60 Tagessätze zu je 30 Euro.

Die Staatsanwa­ltschaft wirft ihm vor, im Juni 2017 zwei vermeintli­che Briefe der Landeswahl­leiterin Ulrike Sachs verteilt zu haben. In dem auf März 2017 datierten Schreiben bestätigt Sachs dem Beschuldig­ten den Eingang der AfD-Landeslist­e für die Bundestags­wahl 2017. Die PDF-Dokumente tragen sowohl den Briefkopf der Landeswahl­leiterin samt Landeswapp­en als auch eine vermeintli­che Unterschri­ft von Sachs.

Der Fall hatte im Juli 2017 für viel Aufsehen gesorgt, denn tatsächlic­h hatte die Wahlleiter­in die Landeslist­e bis dahin gar nicht erhalten. Der Partei drohte in Niedersach­sen mangels Landeslist­e zeitweise der Ausschluss von der Bundestags­wahl im Herbst 2017.

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