U-Boot-Mörder bleibt in Haft
Mit Berufung gescheitert
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06569 KOPENHAGEN/DPA – Der wegen Mordes in einem U-Boot verurteilte dänische Erfinder Peter Madsen ist mit seiner Berufungsklage gescheitert. Ein Gericht in Kopenhagen bestätigte am Mittwoch das Urteil aus erster Instanz: Madsen muss lebenslang ins Gefängnis, seine Strafe ist nicht zeitlich begrenzt.
Mit der Berufung hatte der 47-Jährige erreichen wollen, dass die Strafe verkürzt wird. Den Schuldspruch an sich hatte Madsen akzeptiert, obwohl er die Tat nie zugab. Der Erfinder hat laut Gericht die Journalistin Kim Wall vor einem Jahr im Inneren seines selbstgebauten U-Boots getötet. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er die 30-Jährige mit sexuellem Motiv folterte und nach ihrem Tod zerstückelt über Bord warf.
Nach Auffassung beider Gerichte zeugt die Tat von einer ungewöhnlichen Grobheit. In der Urteilsbegründung hieß es, Madsen habe sich als besonders rücksichtslos erwiesen, als er die Leiche der Schwedin zerstückelte.
In erster Instanz wurde der heute 47-Jährige deshalb zu lebenslanger Haft verurteilt. Frühestens nach zwölf Jahren kann er seine Entlassung beantragen. Die durchschnittliche Haftdauer liegt bei 16 Jahren. Es gibt aber auch zu lebenslang verurteilte Straftäter, die schon seit 30 Jahren im Gefängnis sitzen.
Madsens Anwältin forderte eine Gefängnisstrafe von 14 bis 16 Jahren. Sie argumentierte, dass Madsen nicht vorbestraft sei und dass eine lebenslange Strafe für „nur“einen Mord nicht üblich sei. Bei einem einzelnen Mord ist eine solch harte Strafe in Dänemark selten – sie spricht für besonders brutale Details.