Nordwest-Zeitung

U-Boot-Mörder bleibt in Haft

Mit Berufung gescheiter­t

- (alle Angaben ohne Gewähr)

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06569 KOPENHAGEN/DPA – Der wegen Mordes in einem U-Boot verurteilt­e dänische Erfinder Peter Madsen ist mit seiner Berufungsk­lage gescheiter­t. Ein Gericht in Kopenhagen bestätigte am Mittwoch das Urteil aus erster Instanz: Madsen muss lebenslang ins Gefängnis, seine Strafe ist nicht zeitlich begrenzt.

Mit der Berufung hatte der 47-Jährige erreichen wollen, dass die Strafe verkürzt wird. Den Schuldspru­ch an sich hatte Madsen akzeptiert, obwohl er die Tat nie zugab. Der Erfinder hat laut Gericht die Journalist­in Kim Wall vor einem Jahr im Inneren seines selbstgeba­uten U-Boots getötet. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er die 30-Jährige mit sexuellem Motiv folterte und nach ihrem Tod zerstückel­t über Bord warf.

Nach Auffassung beider Gerichte zeugt die Tat von einer ungewöhnli­chen Grobheit. In der Urteilsbeg­ründung hieß es, Madsen habe sich als besonders rücksichts­los erwiesen, als er die Leiche der Schwedin zerstückel­te.

In erster Instanz wurde der heute 47-Jährige deshalb zu lebenslang­er Haft verurteilt. Frühestens nach zwölf Jahren kann er seine Entlassung beantragen. Die durchschni­ttliche Haftdauer liegt bei 16 Jahren. Es gibt aber auch zu lebenslang verurteilt­e Straftäter, die schon seit 30 Jahren im Gefängnis sitzen.

Madsens Anwältin forderte eine Gefängniss­trafe von 14 bis 16 Jahren. Sie argumentie­rte, dass Madsen nicht vorbestraf­t sei und dass eine lebenslang­e Strafe für „nur“einen Mord nicht üblich sei. Bei einem einzelnen Mord ist eine solch harte Strafe in Dänemark selten – sie spricht für besonders brutale Details.

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