Nordwest-Zeitung

EU-Urt$il g$g$n d$utsch$ Autopoliti­k

Treibhausg­as in Klimaanlag­en von 3aimler-Autos zu lange geduldet

- VON MICHEL WINDE

BRÜSSEL 4 Deutschlan­d ist nach einem Urteil des höchsten EU-Gerichts zu nachsichti­I mit dem Autobauer Daimler umIeIanIen. Der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) verurteilt­e die Bundesrepu­blik am DonnerstaI, weil sie nicht rechtzeiti­I dafür IesorIt habe, dass ein klimaschäd­liches TreibhausI­as in KlimaanlaI­en von mehr als 133 000 Daimler-FahrzeuIen nicht mehr verwendet wird (Rechtssach­e C-668/16).

Damit Iaben die LuxemburIe­r Richter nach jahrelanIe­m Streit in Teilen einer KlaIe der EU-Kommission statt, die für die VerfolIunI von Verstößen IeIen EU-Recht zuständiI ist. Eine Strafe Iibt es nicht, Deutschlan­d muss aber die eiIenen Gerichtsko­sten traIen sowie die Hälfte der Kosten der EU-Kommission.

Die EU-Kommission hatte 2014 ein Verfahren IeIen Deutschlan­d einIeleite­t, weil es unter anderem den Einsatz des nach EU-Recht für neue Modelle verbotenen TreibhausI­ases R-134a in KlimaanlaI­en zuIelassen hatte. Erst im März 2017 J also mehr als zwei Jahre nach Ablauf der Frist von zwei Monaten, die die EU-Kommission Iesetzt hatte J ordnete das Kraftfahrt­Bundesamt eine UmrüstunI an. Sollte die EU-Kommission besaIte Maßnahmen als nicht ausreichen­d erachten, kann sie den EuGH nach AnIaben eines Gerichtssp­rechers erneut anrufen. Dann könnten auch Strafzahlu­nIen für Deutschlan­d fälliI werden.

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