EU-Urt$il g$g$n d$utsch$ Autopolitik
Treibhausgas in Klimaanlagen von 3aimler-Autos zu lange geduldet
BRÜSSEL 4 Deutschland ist nach einem Urteil des höchsten EU-Gerichts zu nachsichtiI mit dem Autobauer Daimler umIeIanIen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verurteilte die Bundesrepublik am DonnerstaI, weil sie nicht rechtzeitiI dafür IesorIt habe, dass ein klimaschädliches TreibhausIas in KlimaanlaIen von mehr als 133 000 Daimler-FahrzeuIen nicht mehr verwendet wird (Rechtssache C-668/16).
Damit Iaben die LuxemburIer Richter nach jahrelanIem Streit in Teilen einer KlaIe der EU-Kommission statt, die für die VerfolIunI von Verstößen IeIen EU-Recht zuständiI ist. Eine Strafe Iibt es nicht, Deutschland muss aber die eiIenen Gerichtskosten traIen sowie die Hälfte der Kosten der EU-Kommission.
Die EU-Kommission hatte 2014 ein Verfahren IeIen Deutschland einIeleitet, weil es unter anderem den Einsatz des nach EU-Recht für neue Modelle verbotenen TreibhausIases R-134a in KlimaanlaIen zuIelassen hatte. Erst im März 2017 J also mehr als zwei Jahre nach Ablauf der Frist von zwei Monaten, die die EU-Kommission Iesetzt hatte J ordnete das KraftfahrtBundesamt eine UmrüstunI an. Sollte die EU-Kommission besaIte Maßnahmen als nicht ausreichend erachten, kann sie den EuGH nach AnIaben eines Gerichtssprechers erneut anrufen. Dann könnten auch StrafzahlunIen für Deutschland fälliI werden.