IHK warnt vor Datenschutzzentrale
Unruhe nach Fax an Firmen
OLDENBURG – Für Unruhe bei zahlreichen Unternehmen im Nordwesten sorgt seit einigen Tagen ein Fax im Zusammenhang mit der Datenschutzgrundverordnung, die seit dem Mai 2018 gilt. Dieses Fax, von dessen Adressaten sich einige bei dieser Zeitung meldeten, könnte laut Experten ein Betrugsversuch sein.
Konkret warnte die Oldenburgische Industrie- und Handelskammer (IHK) gegenüber dieser Zeitung vor einer sogenannten „DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale, die derzeit „eilige Fax-Mitteilungen“mit dem Absender „Lehnitzstrasse 11, 16515 Oranienburg“an Firmen und Selbstständige in der Region verschickt. „Der Absender macht sich damit Unsicherheiten bei Unternehmen über Datenschutzpflichten zunutze“, sagt dazu Sören Kläner, Jurist bei der Kammer in Oldenburg.
In dem Schreiben werden Unternehmer aufgerufen, Daten auf einem Formular per Unterschrift zu bestätigen und dann per Fax zurückzusenden. Mit der Unterschrift wird ein „Leistungspaket Basisdatenschutz“für 149 Euro erworben sowie ein jährlicher Beitrag von 498 Euro für eine dreijährige Mindestlaufzeit vereinbart.
Kläner kommentierte dies so: „Es handelt sich um einen neuen Fall von Adressbuchschwindel, also um einen Betrugsversuch. Unternehmen sollten das Fax auf gar keinen Fall unterzeichnen, zurücksenden oder gar Beträge überweisen. Falls schon geschehen, können sie ihre Erklärung widerrufen beziehungsweise anfechten und den Vertrag hilfsweise kündigen.
Wichtiger Hinweis: „Die IHK steht Unternehmen als Ansprechpartner zur Verfügung“.
Die Kammer bietet auch weitere Informationen zum konkreten Fall und vor allem Tipps zum Vorgehen an, und zwar in ihrem Internetauftritt unter:
@ www.ihk-oldenburg.de, dort Nr. 4208432 und 3475248