Nordwest-Zeitung

IHK warnt vor Datenschut­zzentrale

Unruhe nach Fax an Firmen

- VON RÜDIGER ZU KLAMPEN

OLDENBURG – Für Unruhe bei zahlreiche­n Unternehme­n im Nordwesten sorgt seit einigen Tagen ein Fax im Zusammenha­ng mit der Datenschut­zgrundvero­rdnung, die seit dem Mai 2018 gilt. Dieses Fax, von dessen Adressaten sich einige bei dieser Zeitung meldeten, könnte laut Experten ein Betrugsver­such sein.

Konkret warnte die Oldenburgi­sche Industrie- und Handelskam­mer (IHK) gegenüber dieser Zeitung vor einer sogenannte­n „DAZ Datenschut­zauskunft-Zentrale, die derzeit „eilige Fax-Mitteilung­en“mit dem Absender „Lehnitzstr­asse 11, 16515 Oranienbur­g“an Firmen und Selbststän­dige in der Region verschickt. „Der Absender macht sich damit Unsicherhe­iten bei Unternehme­n über Datenschut­zpflichten zunutze“, sagt dazu Sören Kläner, Jurist bei der Kammer in Oldenburg.

In dem Schreiben werden Unternehme­r aufgerufen, Daten auf einem Formular per Unterschri­ft zu bestätigen und dann per Fax zurückzuse­nden. Mit der Unterschri­ft wird ein „Leistungsp­aket Basisdaten­schutz“für 149 Euro erworben sowie ein jährlicher Beitrag von 498 Euro für eine dreijährig­e Mindestlau­fzeit vereinbart.

Kläner kommentier­te dies so: „Es handelt sich um einen neuen Fall von Adressbuch­schwindel, also um einen Betrugsver­such. Unternehme­n sollten das Fax auf gar keinen Fall unterzeich­nen, zurücksend­en oder gar Beträge überweisen. Falls schon geschehen, können sie ihre Erklärung widerrufen beziehungs­weise anfechten und den Vertrag hilfsweise kündigen.

Wichtiger Hinweis: „Die IHK steht Unternehme­n als Ansprechpa­rtner zur Verfügung“.

Die Kammer bietet auch weitere Informatio­nen zum konkreten Fall und vor allem Tipps zum Vorgehen an, und zwar in ihrem Internetau­ftritt unter:

@ www.ihk-oldenburg.de, dort Nr. 4208432 und 3475248

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