Nordwest-Zeitung

Längst nicht jeder macht den Motor aus

Gemeinde appelliert an Autofahrer, vor Bahnschran­ken an Umwelt und Anlieger zu denken

- VON WERNER FADEMRECHT

SANDKRUG – Pech gehabt, kurz bevor der Bahnüberga­ng erreicht ist, senken sich die Schranken herab. Jetzt heißt es mehrere Minuten lang warten auf den Zug. Doch Hand aufs Herz, welcher Autofahrer stellt jetzt seinen Motor ab – es sei denn, er hat ein relativ neues Auto mit automatisc­her Motorabsch­altung?

Nur die Hälfte stellt aus

Die Hatter Gemeindeve­rwaltung hat aufgrund jüngster Klagen von Anwohnern im Bereich des Bahnüberga­ngs Schultredd­e, An der Bahn, Sommerweg die Situation vor Ort unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Nach Angaben von Bürgermeis­ter Christian Pundt lässt die Hälfte der wartenden motorisier­ten Verkehrste­ilnehmer während der ganzen Zeit ihre Motoren laufen – trotz eines Verkehrssc­hilds, das an die Wartenden appelliert.

Kritik an Busfahrern

Folgendes beklagt schriftlic­h eine Anwohnerin: „Vermehrt, auch durch die Baustelle Astruper Straße, ist mir sehr häufig aufgefalle­n, dass die Motoren generell nicht abgestellt werden, weil sich diese Fahrer wahrschein­lich denken, das der Zug eh meist schnell kommt. Meist dauert es aber auch ein paar Minuten bis er überhaupt zu hören ist, dennoch sind die Motoren der Autos an. Nicht nur das es abends und nachts sehr laut dadurch ist, denke ich da auch an die Abgase die in die Umwelt vermehrt landen. Besonders die Busse, die hier vor den Schranken stehen, egal welche Richtung, stellen diese ebenfalls nicht ab.“

VWG verteidigt sich

Die VWG nimmt ihre Busfahrer in einer Stellungna­hme an Ordnungsam­tsleiterin Heike Kersting in Schutz: „Unsere Fahrerinne­n und Fahrer haben bereits schon heute die Anweisung, bei längerem Stillstand der Fahrzeuge – z.B. vor Schranken – den Motor zu stoppen. Das hilft aber kaum, denn das eigentlich­e Geräusch eines Busses im Stand kommt von der Lüftung und die läuft bei stehendem Fahrzeug auch bei Stopp des Motors an.“Der Motor selbst mache im Leerlauf kaum Geräusche und auch kaum Abgase, so das Verkehrsun­ternehmen.

So ist die Rechtslage

Wie sieht die rechtliche Situation aus? Die Straßenver­kehrsordnu­ng (StVO) ist da ganz eindeutig: Gleich im ersten Satz des Paragrafen 30 heißt es: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbar­e Abgasbeläs­tigungen verboten. Es ist insbesonde­re verboten, Fahrzeugmo­toren unnötig laufen zu lassen...“Die Gemeinde selbst ist nicht autorisier­t das Durchzuset­zen, auch wenn sie erst kürzlich ein entspreche­ndes Schild am Bahnüberga­ng zur Schultredd­e erneuert hat. Sie darf nur den ruhenden Verkehr – gemeint ist falsches Parken – kontrollie­ren und gegebenenf­alls ahnden. Zuständig das durch Kontrollen auch durchzuset­zen, wäre die Polizei.

In der Fahrschule

Doch vielleicht hilft ja auch eine Erinnerung an das, was jeder Autofahrer mal gelernt haben sollte, hofft die Verwaltung. Heutige Fahrschüle­r kennen jedenfalls die Fragen zur energiespa­renden Fahrweise, dieses Thema ist unter anderem Bestandtei­l der theoretisc­hen Führersche­inprüfung. Die Gründe für das Abschalten: Lärmvermei­dung, Abgasverri­ngerung und Energieein­sparung.

Drei Minuten Leerlauf verbrauche­n etwa genauso viel Kraftstoff wie ein Kilometer konstante Fahrt bei 50 km/h und niedriger Drehzahl. Bei modernen, betriebswa­rmen Motoren sei das Abschalten des Motors ab einer Standphase von zehn Sekunden sinnvoll, empfiehlt der ADAC.

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An einer Erinnerung in Form eines Schildes fehlt es nicht.

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