Längst nicht jeder macht den Motor aus
Gemeinde appelliert an Autofahrer, vor Bahnschranken an Umwelt und Anlieger zu denken
SANDKRUG – Pech gehabt, kurz bevor der Bahnübergang erreicht ist, senken sich die Schranken herab. Jetzt heißt es mehrere Minuten lang warten auf den Zug. Doch Hand aufs Herz, welcher Autofahrer stellt jetzt seinen Motor ab – es sei denn, er hat ein relativ neues Auto mit automatischer Motorabschaltung?
Nur die Hälfte stellt aus
Die Hatter Gemeindeverwaltung hat aufgrund jüngster Klagen von Anwohnern im Bereich des Bahnübergangs Schultredde, An der Bahn, Sommerweg die Situation vor Ort unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Nach Angaben von Bürgermeister Christian Pundt lässt die Hälfte der wartenden motorisierten Verkehrsteilnehmer während der ganzen Zeit ihre Motoren laufen – trotz eines Verkehrsschilds, das an die Wartenden appelliert.
Kritik an Busfahrern
Folgendes beklagt schriftlich eine Anwohnerin: „Vermehrt, auch durch die Baustelle Astruper Straße, ist mir sehr häufig aufgefallen, dass die Motoren generell nicht abgestellt werden, weil sich diese Fahrer wahrscheinlich denken, das der Zug eh meist schnell kommt. Meist dauert es aber auch ein paar Minuten bis er überhaupt zu hören ist, dennoch sind die Motoren der Autos an. Nicht nur das es abends und nachts sehr laut dadurch ist, denke ich da auch an die Abgase die in die Umwelt vermehrt landen. Besonders die Busse, die hier vor den Schranken stehen, egal welche Richtung, stellen diese ebenfalls nicht ab.“
VWG verteidigt sich
Die VWG nimmt ihre Busfahrer in einer Stellungnahme an Ordnungsamtsleiterin Heike Kersting in Schutz: „Unsere Fahrerinnen und Fahrer haben bereits schon heute die Anweisung, bei längerem Stillstand der Fahrzeuge – z.B. vor Schranken – den Motor zu stoppen. Das hilft aber kaum, denn das eigentliche Geräusch eines Busses im Stand kommt von der Lüftung und die läuft bei stehendem Fahrzeug auch bei Stopp des Motors an.“Der Motor selbst mache im Leerlauf kaum Geräusche und auch kaum Abgase, so das Verkehrsunternehmen.
So ist die Rechtslage
Wie sieht die rechtliche Situation aus? Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist da ganz eindeutig: Gleich im ersten Satz des Paragrafen 30 heißt es: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen...“Die Gemeinde selbst ist nicht autorisiert das Durchzusetzen, auch wenn sie erst kürzlich ein entsprechendes Schild am Bahnübergang zur Schultredde erneuert hat. Sie darf nur den ruhenden Verkehr – gemeint ist falsches Parken – kontrollieren und gegebenenfalls ahnden. Zuständig das durch Kontrollen auch durchzusetzen, wäre die Polizei.
In der Fahrschule
Doch vielleicht hilft ja auch eine Erinnerung an das, was jeder Autofahrer mal gelernt haben sollte, hofft die Verwaltung. Heutige Fahrschüler kennen jedenfalls die Fragen zur energiesparenden Fahrweise, dieses Thema ist unter anderem Bestandteil der theoretischen Führerscheinprüfung. Die Gründe für das Abschalten: Lärmvermeidung, Abgasverringerung und Energieeinsparung.
Drei Minuten Leerlauf verbrauchen etwa genauso viel Kraftstoff wie ein Kilometer konstante Fahrt bei 50 km/h und niedriger Drehzahl. Bei modernen, betriebswarmen Motoren sei das Abschalten des Motors ab einer Standphase von zehn Sekunden sinnvoll, empfiehlt der ADAC.