Fünfeinhalbjährige Haftstrafe für 19-Jährigen
In einer Schule in Goslar ging der junge Mann mit zwei Messern au7 seine 5x-Freundin los
BRAUNSCHWEIG/GOSLAR – Für die Messerattacke auf seine Ex-Freundin in einer Schule ist ein 19-Jähriger zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der junge Mann wurde am Montag wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung vom Landgericht Braunschweig verurteilt. Er hatte im Februar in einem Berufsschulzentrum in Goslar seine damals 18 Jahre alte ExFreundin niedergestochen und lebensgefährlich verletzt.
Rund zwei Dutzend Schüler erlebten den Gewaltexzess auf dem Flur der Berufsschule Goslar-Baßgeige damals mit.
Der Angeklagte nahm an dem Tatmorgen noch an einer Doppelstunde Mathe teil, be- vor er in der Pause seine damals 18 Jahre alte Ex-Freundin mit zwei Messern angriff. Die junge Frau erlitt 13 Stichverletzungen im Rücken, Hals, Bauch, Brust und Unterarm und musste notoperiert werden. Einige Schüler mussten von Seelsorgern betreut werden. Nach Angaben des Anwalts leidet das Opfer noch immer unter den Folgen des Angriffs.
Das letzte Wort vor dem Urteil nutzte der junge Deutsche für eine Entschuldigung. Es tue ihm leid, was er dem Opfer und dessen Umfeld angetan habe. „Ich bin froh, dass sie überlebt hat“, sagte der 19Jährige. Schon während des Prozesses hatte er ein umfassendes Geständnis abgelegt. Die Zeit im Gefängnis wolle er für eine Therapie nutzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil noch eine Revision möglich ist. Das Opfer war bei der Urteilsverkündung nicht im Saal.
Die Stiche auf dem Schulflur waren das Ende einer zunächst harmonischen Beziehung. Im Prozessverlauf wurde klar, dass sich Streitigkeiten bei dem Paar häuften. Nach einer Trennung wünschte sich nur der Angeklagte eine erneute Beziehung. Kurz vor der Tat tauchten Fotos von der jungen Frau im Internet auf, von denen sich der Angeklagte gekränkt fühlte. Am Tattag konnte die Schülerin nach Auffassung des Gerichts nicht mit dem Angriff rechnen. Der Angeklagte habe heimtückisch gehandelt. Niedrige Beweggründe sah die Kammer hingegen nicht. Denn als Hauptmotiv erkannte das Gericht die Verzweiflung über die Trennung. Trotz einer bescheinigten Persönlichkeitsstörung war der 19-Jährige aus Sicht der Richter voll schuldfähig.
Mit der Verurteilung zu einer Jugendstrafe von fünfeinhalb Jahren blieben sie dennoch unter den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Diese hatten siebeneinhalb und neuneinhalb Jahre Gefängnis gefordert.