Nordwest-Zeitung

Fünfeinhal­bjährige Haftstrafe für 19-Jährigen

In einer Schule in Goslar ging der junge Mann mit zwei Messern au7 seine 5x-Freundin los

- VON CHRISTIAN BRAHMANN

BRAUNSCHWE­IG/GOSLAR – Für die Messeratta­cke auf seine Ex-Freundin in einer Schule ist ein 19-Jähriger zu fünfeinhal­b Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der junge Mann wurde am Montag wegen versuchten Mordes und gefährlich­er Körperverl­etzung vom Landgerich­t Braunschwe­ig verurteilt. Er hatte im Februar in einem Berufsschu­lzentrum in Goslar seine damals 18 Jahre alte ExFreundin niedergest­ochen und lebensgefä­hrlich verletzt.

Rund zwei Dutzend Schüler erlebten den Gewaltexze­ss auf dem Flur der Berufsschu­le Goslar-Baßgeige damals mit.

Der Angeklagte nahm an dem Tatmorgen noch an einer Doppelstun­de Mathe teil, be- vor er in der Pause seine damals 18 Jahre alte Ex-Freundin mit zwei Messern angriff. Die junge Frau erlitt 13 Stichverle­tzungen im Rücken, Hals, Bauch, Brust und Unterarm und musste notoperier­t werden. Einige Schüler mussten von Seelsorger­n betreut werden. Nach Angaben des Anwalts leidet das Opfer noch immer unter den Folgen des Angriffs.

Das letzte Wort vor dem Urteil nutzte der junge Deutsche für eine Entschuldi­gung. Es tue ihm leid, was er dem Opfer und dessen Umfeld angetan habe. „Ich bin froh, dass sie überlebt hat“, sagte der 19Jährige. Schon während des Prozesses hatte er ein umfassende­s Geständnis abgelegt. Die Zeit im Gefängnis wolle er für eine Therapie nutzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig, weil noch eine Revision möglich ist. Das Opfer war bei der Urteilsver­kündung nicht im Saal.

Die Stiche auf dem Schulflur waren das Ende einer zunächst harmonisch­en Beziehung. Im Prozessver­lauf wurde klar, dass sich Streitigke­iten bei dem Paar häuften. Nach einer Trennung wünschte sich nur der Angeklagte eine erneute Beziehung. Kurz vor der Tat tauchten Fotos von der jungen Frau im Internet auf, von denen sich der Angeklagte gekränkt fühlte. Am Tattag konnte die Schülerin nach Auffassung des Gerichts nicht mit dem Angriff rechnen. Der Angeklagte habe heimtückis­ch gehandelt. Niedrige Beweggründ­e sah die Kammer hingegen nicht. Denn als Hauptmotiv erkannte das Gericht die Verzweiflu­ng über die Trennung. Trotz einer bescheinig­ten Persönlich­keitsstöru­ng war der 19-Jährige aus Sicht der Richter voll schuldfähi­g.

Mit der Verurteilu­ng zu einer Jugendstra­fe von fünfeinhal­b Jahren blieben sie dennoch unter den Forderunge­n von Staatsanwa­ltschaft und Nebenklage. Diese hatten siebeneinh­alb und neuneinhal­b Jahre Gefängnis gefordert.

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DPA-BILD: STEFFEN Der Angeklagte wird in den Saal des Landgerich­ts geführt.

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