Deun Stufen auf dem Weg zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
7esondere Sachkunde und Erfahrung für unabhängige Beurteilungen
Der Beruf des Sachverständigen ist nicht durch eine gesetzliche Grundlage geregelt. Es gibt weder eine vorgeschriebene Ausbildung, noch bestimmt ein Gesetz, wie er auszuüben ist.
Sachverständige sind natürliche Personen, die auf einem oder mehreren Sachgebieten über besondere Sachkunde sowie Erfahrung verfügen. Sie treffen aufgrund eines Auftrages allgemeingültige Aussagen über einen ihnen vorgelegten oder von ihnen festgestellten Sachverhalt. Sie haben die Beurteilung dieses Sachverhaltes nur aufgrund ihrer Sachkunde, unabhängig und weisungsfrei vorzunehmen, sowie nachvollziehbar in Wort und Schrift darzustellen.
Die Ausübung des Berufes eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen setzt daher voraus:
■ besondere, weit überdurchschnittliche Sachkunde auf einem oder mehreren Sachgebieten,
■ die durch eine Ausbildung mit einem Abschluss als Meister, Ingenieur oder einer damit vergleichbaren Qualifikation und
■ einer mehrjährigen Ausübung dieser erlernten Tätigkeit, in der praktische berufliche Erfahrung gesammelt wurde, belegt ist.
■ Eine Fortbildung, in der die Aufgabe und Tätigkeit als Sachverständiger vermittelt wurde und
■die rechtlichen und praktischen Grundlagen der schriftlichen und mündlichen Gutachten erstattung erlernt wurden.
■Die Fähigkeit und charakterliche Eignung, frei von Einflüssen Dritter und vorhandener Interessen gegensätze den erteilten Gutachtenauftrag neutral, unabhängig und sachkundig zu erfüllen.
■Beider zuständigen B es tellungs körperschaft( Industrie und Handelskammer, Handwerkskammer, Architekten oder Ingenieur kammer, Landwirt schafts kammer) die Aufnahme in das Verfahren zur Öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger zu beantragen,
■ nach Vorlage eigenhändig gefertigter Gutachten die schriftliche und mündliche Prüfung erfolgreich zu absolvieren
■ und als Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt zu werden.
Auf dem Weg zu diesem anspruchsvollen Ziel unterstützt der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS) mit seinem „Forum Neue Sachverständige – FNS“durch die Übernahme von Mentorenschaften, der Begleitung auf dem Weg vom Einstieg in die Sachverständigen tätigkeit bis zur Erlangung der Sachverständigen bestellung und darüber hinaus als berufsständische Interessenvertretung.
@ www.bvs-ev.de