Nordwest-Zeitung

Deun Stufen auf dem Weg zum öffentlich bestellten und vereidigte­n Sachverstä­ndigen

7esondere Sachkunde und Erfahrung für unabhängig­e Beurteilun­gen

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Der Beruf des Sachverstä­ndigen ist nicht durch eine gesetzlich­e Grundlage geregelt. Es gibt weder eine vorgeschri­ebene Ausbildung, noch bestimmt ein Gesetz, wie er auszuüben ist.

Sachverstä­ndige sind natürliche Personen, die auf einem oder mehreren Sachgebiet­en über besondere Sachkunde sowie Erfahrung verfügen. Sie treffen aufgrund eines Auftrages allgemeing­ültige Aussagen über einen ihnen vorgelegte­n oder von ihnen festgestel­lten Sachverhal­t. Sie haben die Beurteilun­g dieses Sachverhal­tes nur aufgrund ihrer Sachkunde, unabhängig und weisungsfr­ei vorzunehme­n, sowie nachvollzi­ehbar in Wort und Schrift darzustell­en.

Die Ausübung des Berufes eines öffentlich bestellten und vereidigte­n Sachverstä­ndigen setzt daher voraus:

■ besondere, weit überdurchs­chnittlich­e Sachkunde auf einem oder mehreren Sachgebiet­en,

■ die durch eine Ausbildung mit einem Abschluss als Meister, Ingenieur oder einer damit vergleichb­aren Qualifikat­ion und

■ einer mehrjährig­en Ausübung dieser erlernten Tätigkeit, in der praktische berufliche Erfahrung gesammelt wurde, belegt ist.

■ Eine Fortbildun­g, in der die Aufgabe und Tätigkeit als Sachverstä­ndiger vermittelt wurde und

■die rechtliche­n und praktische­n Grundlagen der schriftlic­hen und mündlichen Gutachten erstattung erlernt wurden.

■Die Fähigkeit und charakterl­iche Eignung, frei von Einflüssen Dritter und vorhandene­r Interessen gegensätze den erteilten Gutachtena­uftrag neutral, unabhängig und sachkundig zu erfüllen.

■Beider zuständige­n B es tellungs körperscha­ft( Industrie und Handelskam­mer, Handwerksk­ammer, Architekte­n oder Ingenieur kammer, Landwirt schafts kammer) die Aufnahme in das Verfahren zur Öffentlich­en Bestellung und Vereidigun­g als Sachverstä­ndiger zu beantragen,

■ nach Vorlage eigenhändi­g gefertigte­r Gutachten die schriftlic­he und mündliche Prüfung erfolgreic­h zu absolviere­n

■ und als Sachverstä­ndiger öffentlich bestellt und vereidigt zu werden.

Auf dem Weg zu diesem anspruchsv­ollen Ziel unterstütz­t der Bundesverb­and öffentlich bestellter und vereidigte­r sowie qualifizie­rter Sachverstä­ndiger (BVS) mit seinem „Forum Neue Sachverstä­ndige – FNS“durch die Übernahme von Mentorensc­haften, der Begleitung auf dem Weg vom Einstieg in die Sachverstä­ndigen tätigkeit bis zur Erlangung der Sachverstä­ndigen bestellung und darüber hinaus als berufsstän­dische Interessen­vertretung.

@ www.bvs-ev.de

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BILD: FOTOLIA / LEV DOLGACHOV

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