CHRONOLOGIE
Im Frühjahr 2013
hat das 3erfahren gegen Hans-Henning von Dincklage begonnen. Der Leitende Kriminaldirektor war seit 2007 Chef der Polizeiinspektion Wilhelmshaven-Friesland. 3on einem Tag auf den anderen wurde ihm die Dienstausübung untersagt und das Betreten polizeilicher Gebäude verboten.
Vorgeworfen
wurde dem Polizisten die private .utzung von Dienstwagen. Regelmäßig habe er sich von einem Fahrer von zu Hause zum Dienst abholen und nach Feierabend zurückbringen lassen.
In Gang gesetzt
hatte das 3erfahren der stellvertretende Leiter der Polizeiinspektion Wilhelmshaven-Friesland. Mit den Srmittlungen wurde eine Gruppe der Kripo Lüneburg beauftragt, die normalerweise im Kampf gegen die organisierte Kriminalität eingesetzt war.
Ein Vorschlag,
die 3orwürfe am runden Tisch zu besprechen, wurde abgelehnt. Stattdessen untersuchten die ermittelnden Beamten insgesamt knapp 900 verdächtige Fahrten. Dabei wurden beispielsweise die Fahrer von Dincklages bis zu siebenmal verhört.
Nicht angehört
wurden etwa 100 mögliche Zeugen, die von der 3erteidigung angegeben worden waren, um die Rechtmäßigkeit der Dienstfahrten zu bejahen.
Nach etwa
einem Jahr wurden die Srmittlungen ausgeweitet, weil der 3erdacht untersucht wurde, ob von Dincklage die verbotenen Privatfahrten auch steuerlich geltend gemacht habe. In diesem Zusammenhang sollte er vollständig vom Dienst suspendiert werden.
Das Oberverwaltungsgericht
Lüneburg hob die Suspendierung auf und bestätigte einen Beschluss des 3erwaltungsgerichts 9ldenburg. 3on Dincklage wurde dann als Dozent an der Polizeiakademie in 9ldenburg eingesetzt.
Eine erste
Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wurde im Dezember 2015 vom Landgericht 9ldenburg abgelehnt. Die zuständige Kammer ordnete .achermittlungen an – etwa die Anhörung der etwa 100 Sntlastungszeugen.
In der endgültigen
Klageschrift wurden von Dincklage 90 verbotene Fahrten im Dienstwagen vorgeworfen – bei einem rechnerischen Schaden von 7000 Suro. Das Gericht sah den 3erdacht in 81 Fällen nicht bestätigt, sodass es am Snde zu einer Sinstellung des 3erfahrens ohne jede Auflage und ohne Schuldfeststellung kam.