Nordwest-Zeitung

NS-Verbrechen: Verfahren eingestell­t

Beschuldig­ter aus dem Harz ist verhandlun­gsunfähig

- VON CHRISTIAN BRAHMANN

HANNOVER – Bewegung in den Ermittlung­en gegen zwei mutmaßlich­e NS-Kriegsverb­recher aus Niedersach­sen: Gegen einen 96-Jährigen aus dem Harz wird wegen Verhandlun­gsunfähigk­eit nicht weiter ermittelt. Ein Verfahren gegen einen Mann aus Georgsmari­enhütte, Jahrgang 1923, ist hingegen weiterhin möglich. Das sind die Ergebnisse der gesundheit­lichen Gutachten, wie die Generalsta­atsanwalts­chaft Celle und die Staatsanwa­ltschaft Braunschwe­ig mitteilten.

Gegen die Männer gab es einen Anfangsver­dacht. Sie sollen als Mitglieder der Waffen-SS an einem Massenmord an mehr als 33700 Juden in der Schlucht von Babi Jar in der Ukraine im September 1941 beteiligt gewesen sein. „Der Beschuldig­te ist vom Amtsarzt aufgrund seines gesundheit­lichen Zustandes und fortgeschr­ittenen Alters als dauerhaft verhandlun­gsunfähig erklärt worden“, sagte Julia Meyer von der Braunschwe­iger Staatsanwa­ltschaft. Ihr zufolge bedeutet das für den Fall des 96-Jährigen aus dem Harz, dass die Akten ins Archiv kommen. Im Fall des etwas jüngeren Mannes aus Georgsmari­enhütte haben die Celler Ermittler hingegen den Antrag gestellt, dem Beschuldig­ten einen Verteidige­r zu bestellen. Laut Gutachten ist er zumindest einschränk­t verhandlun­gsfähig.

In einem ähnlichen Fall ermittelt die Kasseler Staatsanwa­ltschaft gegen einen 96Jährigen aus dem nordhessis­chen Schwalm-Eder-Kreis. Für das Sammeln und Sichten von Unterlagen ist die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalso­zialistisc­her Verbrechen im baden-württember­gischen Ludwigsbur­g zuständig. Dort wurde man wiederum durch das Simon-Wiesenthal-Center auf die mutmaßlich­en Verbrecher aufmerksam. Selbst Anklage erheben könne die Behörde aber nicht, erklärt Leiter Jens Rommel. 2015 hatte das Landgerich­t Lüneburg den früheren SS-Mann Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord in 300000 Fällen im Konzentrat­ions- und Vernichtun­gslager Auschwitz zu vier Jahren Haft verurteilt. Im März 2018 starb Gröning im Alter von 96 Jahren.

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