Nordwest-Zeitung

Winn der Postmann gar nicht klingelt

Statt des erwarteten Pakets waren nur Infozettel im Briefkaste­n

- VON DANIEL SCHUMANN

(|NT (,WTE,TE 3T--T ZWTI TUETE RE|UET223E9|TI Thermo-Vorhänge bestellt. Die sind aber leider nicht bei der Oldenburge­rin angekommen.

OLDENBURG – DieLe kennen es: Man bestellt ein Paket online und im gleichen Moment kommen Zweifel – hoffentlic­h bin ich da, wenn es kommt! Elke Esbensen aus Oldenburg hatte diese Sorge nicht. Denn entweder ist sie, eines ihrer neun- und zehnjährig­en Kinder, oder ihr Partner im Haus. Die im Internet bestellten, blickdicht­en und im Vergleich zu herkömmlic­hen Gardinen dickeren Thermo-Vorhänge, die dazu dienen, im Sommer die Wohnung kühl und im Winter warm zu halten, sollten dementspre­chend problemlos bei ihr eintreffen.

Doch obwohl stets jemand im Haus war, fand die Mutter, die als Küchenhilf­e arbeitet, lediglich einen der berüchtigt­en Paketinfoz­ettel in ihrem Briefkaste­n – und das insgesamt drei Mal. Die Karten waren zudem bereits jeweils um 9.30 Uhr in ihrem Briefkaste­n, sagt sie. Warum der Paketbote ihren Angaben nach nicht geklingelt habe, kann sich Esbensen nicht erklären.

„Wir wohnen im Erdgeschos­s, also Treppenste­igen fällt bei uns schonmal flach“, erklärt Esbensen. Kontrollie­rt, ob die Klingel auch wirklich funktionie­re, habe sie selbstvers­tändlich auch, nachdem sie an einem Freitagvor­mittag den ersten Infozettel im Kasten hatte.

Als sich das Prozedere am folgenden Tag wiederholt­e, rief Esbensen bei der Hotline des Deutschen Paketdiens­tes (DPD) an, der mit der Zustellung beauftragt war. Dort wurde ihr eine Zustellung am darauffolg­enden Montag zugesagt. Doch auch hieraus wurde nichts, und wieder war nur ein Zettel hinterlegt worden. Daraufhin wurde das Paket dann im wahrsten Sinne des Wortes postwenden­d an den Händler zurückgesc­hickt.

Der DPD stellte auf Nachfrage klar, dass der Zusteller korrekt gehandelt habe, da er „zu jedem Zustellzei­tpunkt an der Haustür“gewesen sei. Dies würde durch die Paketinfok­arten, die der Bote aufgrund der erfolglose­n Zustellver­suche hinterlegt habe, auch belegt.

Dass das Paket nicht bei einem nahegelege­nen Paketshop hinterlegt wurde, liegt daran, dass dies laut DPD keine Pflicht ist. Auch hier habe der Zusteller nach Konzernang­aben dementspre­chend korrekt gehandelt. Bei einem solchen Paketshop würden Pakete in der Regel erst hinterlegt, „wenn dies explizit vom Empfänger gewünscht ist“, so eine Sprecherin des Dienstleis­ters. Darüber hinaus bestehe die Möglichkei­t, einen Wunsch-Paketshop als Lieferpräf­erenz bei der Bestellung anzugeben, heißt es weiter.

Zumindest musste Esbensen nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Nachdem die Ware wieder beim OnlineVers­and eingetroff­en war, erstattete dieser den gezahlten Betrag in vollem Umfang. Die gewünschte­n Vorhänge werden es nun nicht, da der Händler leider kein anderes Versandunt­ernehmen zur Wahl stelle, doch andere finden sich bestimmt, bevor der Winter kommt.

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