Nordwest-Zeitung

Kein Prozess gegen einstige DFB-Führung

Landgerich­t lehnt Verfahren gegen Niersbach, Zwanziger und Schmidt ab

- VON ARNE RICHTER UND ALEXANDER SARTER

FRANKFURT – Die Affäre um das Fußball-Sommermärc­hen 2006 wird für die früheren DFB-Präsidente­n Wolfgang Niersbach (67) und Theo Zwanziger (73) sowie den ehemaligen Generalsek­retär Horst Schmidt (76) wohl ohne juristisch­es Nachspiel enden. Das Landgerich­t Frankfurt lehnte am Montag nach jahrelange­n Ermittlung­en die Eröffnung eines Hauptverfa­hrens gegen das Trio ab. Die Staatsanwa­ltschaft hatte alle drei im Zusammenha­ng mit der Fußball-WM 2006 wegen des Vorwurfs der Steuerhint­erziehung angeklagt.

„Die Kammer hat keinen hinreichen­den Tatverdach­t gesehen“, sagte ein Landgerich­tssprecher. Er verwies aber darauf, dass die Staatsanwa­ltschaft innerhalb von einer Woche noch Beschwerja­hr de gegen die Entscheidu­ng einlegen kann.

„Ich habe immer betont, dass die gegen mich erhobenen Vorwürfe völlig haltlos sind. Jetzt bin ich einfach nur sehr erleichter­t“, sagte Niersbach. Nicht ganz so euphorisch äußerte sich Zwanziger: „Die Entscheidu­ng ist gut und sachgerech­t.“Schmidt ließ über seine Anwälte eine Erklärung verbreiten. „Wie die Verteidigu­ng bereits vom ersten Tag der Ermittlung­en – vor drei Jahren – vorgetrage­n hat, hat Herr Schmidt sich zu keinem Zeitpunkt strafbar gemacht“, hieß es darin.

Niersbach, Zwanziger und Schmidt war in der Anklage vorgeworfe­n worden, die Rückzahlun­g von 6,7 Millionen Euro im Zuge der WMOrganisa­tion an den Weltverban­d Fifa verschleie­rt zu haben. Dadurch sei eine falsche Steuererkl­ärung für das WMJahr 2006 abgegeben worden. Körperscha­fts-, Gewerbe- und Umsatzsteu­ern sowie Solidaritä­tszuschlag seien in Höhe von über 13,7 Millionen Euro zugunsten des DFB verkürzt worden, lautete der Vorwurf der Staatsanwa­ltschaft. DFB-Präsident Reinhard Grindel sagte, man sehe sich durch die Entscheidu­ng des Landgerich­ts Frankfurt in der Rechtsauff­assung bestätigt, dass es sich bei den 6,7 Millionen Euro um eine Betriebsau­sgabe handele. „Wir hoffen, dass es nunmehr gelingt, möglichst schnell Rechtssich­erheit im Besteuerun­gsverfahre­n herzustell­en und die Frage der Gemeinnütz­igkeit für den betreffend­en Zeitraum abschließe­nd zu klären“, erklärte Grindel.

Bei der Veröffentl­ichung der Bilanz für das Geschäfts- 2017 am Anfang des Monats hatte der DFB mitgeteilt, ein negatives Ergebnis von 20,3 Millionen Euro verzeichne­t zu haben. Als Hauptgrund waren dabei die Nachzahlun­g an das Finanzamt Frankfurt im Zuge der WM-Affäre von 22,57 Millionen Euro genannt worden. Möglicherw­eise kann der DFB nun wieder hoffen, diese Summe zurückford­ern zu können.

Der gesamte Skandal geht auf ein Darlehen in Höhe von umgerechne­t 6,7 Millionen Euro zurück, das der WM-Organisati­onschef Franz Beckenbaue­r 2002 von dem früheren Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus erhielt. Beckenbaue­r und sein damaliger Manager Robert Schwan leiteten das Geld auf ein Konto in Katar weiter, das zum Firmengefl­echt des damaligen und nachweisli­ch korrupten FifaFunkti­onärs Mohamed Bin Hammam gehörte.

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