Neue Marken-Kategorie ab 1. Januar 2019
Die Gewährleistungsmarke
Marken sind seit über 100 Jahren bewährte Kennzeichen für Waren und/oder Dienstleistungen. Zum 14. Januar 01 ist nun eine o ellierung des Markengesetzes ge lant die egelungen für die inführung einer nationalen Gewährleistungsmarke enthält.
Eine Gewährleistungsmarke ist eine für das deutsche Markenrecht neue Markenkategorie. Bei dieser Marke steht anders als bei normalen Marken nicht die Herkunftsfunktion im Vordergrund, sondern eine Garantiefunktion.
Garantiefunktion ist entscheidend
Das bedeutet, dass die Gewährleistungsmarke dazu geeignet sein muss, die Waren und Dienstleistungen, für die der Markeninhaber das Material, die Art und Weise der Herstellung, die Qualität, die Genauigkeit oder andere Eigenschaften der Waren oder der Erbringung der Dienstleistung gewährleistet, von jenen Eigenschaften zu unterscheiden, für die keine derartige Gewährleistung besteht. Der gewährleistende Charakter der Marke muss aus der Zeichendarstellung hervorgehen.
Markensatzung ist erforderlich
Notwendig ist eine Markensatzung. In dieser muss der Markeninhaber Angaben insbesondere zu den gewährleisteten Produkteigenschaften, zu den Nutzungsbedingungen sowie zu Prüf- und Überwachungsmaßnahmen aufnehmen.
Für Gütesiegel und Prüfzeichen geeignet
Mit der Gewährleistungsmarke können künftig auch in Deutschland Gütesiegel oder Prüfzeichen insbesondere neutraler Zertifizierungsunternehmen den Schutz einer Marke erlangen. Für die EU-Marke gibt es diese Gewährleistungsmarke bereits seit dem 1. Oktober 2017.
Kollektivmarke auch mit Satzung
Eine andere Marke mit einer Satzung ist die sogenannte Kollektivmarke. Diese ist insbesondere für regionale Verbünde geeignet. In der dortigen Satzung sind Regelungen für die Benutzung der Kollektivmarke, für die Berechtigung zur Benutzung der Kollektivmarke sowie für die Aufrechterhaltung der Kollektivmarke zu treffen.
@ www.jabbusch.de