Fragen und Antworten zum Mordprozess gegen Niels Högel
Was dürfen wir vom Mega-Prozess erwarten – und was nicht?
Niels Högel ist angeklagt wegen Mordes in 99 Fällen. Der Aufwand für den Prozess ist gewaltig – doch einiges muss vorerst offen bleiben.
OLDENBURG/DELMENHORST – aG rJ. Oktober 2018 beginnt in Oldenburg einer der größten Strafprozesse Deutschlands: In den zum Gerichtssaal umgebauten Festsälen der Weser-Ems-Halle muss sich der ehemalige Krankenpfleger Niels Högel für 99 Patientenmorde verantworten.
Aber der Fall Högel steht nicht nur für die größte Mordserie in der deutschen Nachkriegsgeschichte, er steht auch für viele unbeantwortete Fragen: Warum konnte ein Krankenpfleger fünf Jahre lang morden? Weshalb schalteten Kollegen und Vorgesetzte nicht die Polizei ein? Wieso vergingen 18 Jahre vom ersten Mord bis zum Prozessbeginn? Wie kam es, dass die HögelAkten jahrelang unbearbeitet in der Staatsanwaltschaft liegen blieben?
Die gibt einen Überblick darüber, welche Antworten der Mega-Prozess geben wird – und welche nicht.
Worum geht es in dem Mega-Prozess
Niels Högel, mittlerweile 41 Jahre alt, ist angeklagt wegen Mordes in 99 Fällen. Er soll in den Jahren 2000 bis 2005 zunächst 35 Patienten im Klinikum Oldenburg und dann 64 weitere Patienten im Klinikum Delmenhorst getötet haben, indem er ihnen heimlich Medikamente in Überdosis spritzte. Für sechs weitere Taten im Klinikum Delmenhorst wurde Högel bereits in früheren Prozessen verurteilt.
Aufgabe des Gerichts ist es allein, in den 99 angeklagten Fällen die Schuld oder Unschuld Högels festzustellen. Richter Sebastian Bührmann, der den Prozess als Vorsitzender der 5. Strafkammer des Landgerichts Oldenburg führen wird, hat es den Nebenklägern und Journalisten bei einem Vorab-Termin in der Weser-Ems-Halle so erklärt: „Es geht hier nicht darum, ähnlich einem Untersuchungsausschuss alles aufzuklären, das irgendwie aufzuklären ist.“Und er erinnerte an ein Grundprinzip des Rechtsstaats: „Solange Herr Högel nicht verurteilt ist, hat er als unschuldig zu gelten.“
Droht Högel eine härtere Strafe
Högel stand bereits zweimal vor Gericht: 2008 ist er wegen Mordversuchs an Dieter M. zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden,
2015 gab es dann wegen Mordes, Mordversuchs und Körperverletzung in fünf weiteren Fällen sogar lebenslänglich für ihn. Högel verbüßt die Strafe in der Justizvollzugsanstalt Oldenburg.
Sollte das Gericht ihn nun abermals schuldig sprechen, ändert sich am Strafmaß für Högel nichts. Anders als beispielsweise in den USA kann man in Deutschland nur einmal eine lebenslange Haftstrafe auferlegt bekommen – weil jeder Mensch nun einmal nur ein Leben habe, so erklärte es Richter Bührmann.
In Deutschland kann eine lebenslange Haftstrafe frühestens nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Im Fall Högel hat das Gericht 2015 aber die „besondere Schwere der Schuld“festgestellt. Das bedeutet, dass eine Bewährung nach 15 Jahren ausgeschlossen ist. Stattdessen legt die Strafvollstreckungskammer kurz vor Ablauf der 15 Jahre fest, wie lange der Häftling mindestens noch im Gefängnis bleiben muss, bevor die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Und ganz ohne Auswirkung auf die Strafe bleibt ein weiteres Urteil dann möglicherweise doch nicht: Die Delmenhorster Rechtsanwältin Gaby Lübben, die rund 100 Nebenkläger vertritt, geht jedenfalls fest davon aus, dass es bei einer Entscheidung der
Strafvollstreckungskammer über eine mögliche Bewährung eine große Rolle spielen wird, ob Högel für 5 oder für 105 Patiententötungen eingesperrt wurde.
Was bringt der Prozess den Opfer-Angehörigen
Vor Gericht steht Niels Högel – aber eigentlich geht es in dem Prozess um die Hinterbliebenen seiner mutmaßlichen Opfer. Sie sollen endlich erfahren, was mit ihren Angehörigen geschehen ist. Wurden sie ermordet? Warum mussten sie sterben? Wie starben sie? Das Gericht wird alle 99 Mordvorwürfe einzeln behandeln, Gutachter werden angehört, Zeugen befragt, die Geschehnisse werden dokumentiert. Die Todesfälle liegen 13 bis 18 Jahre zurück, vielleicht können die Hinterbliebenen nach dem Prozess endlich damit abschließen.
Darüber hinaus kann die gerichtliche Feststellung der Schuld Högels wichtig sein für eventuelle Schmerzensgeldund Schadenersatzansprüche der Angehörigen gegen die Kliniken. Die werden aber nicht in diesem Prozess verhandelt, sondern in späteren zivilrechtlichen Verfahren.
Stehen auch Ex-Kollegen von Högel vor Gericht
Es gibt zahlreiche Hinweise darauf, dass Klinikmitarbeiter Högel hätten stoppen können. So wissen wir etwa, dass es im Klinikum Delmenhorst eine Besprechung gab, nachdem Högel 2005 auf frischer Tat ertappt worden war. Statt sofort die Polizei zu informieren, ließen Högels Vorgesetzte ihn noch eine Schicht lang arbeiten – und Högel tötete die Patientin Renate R.
Auch im Klinikum Oldenburg war Högel aufgefallen, auch hier rief niemand die Polizei: Högel wurde zunächst innerhalb der Hauses versetzt, dann schrieb man ihm ein gutes Zeugnis und trennte sich ganz von ihm.
Gegen vier Ex-Kollegen aus Delmenhorst ist bereits Anklage erhoben worden, der Vorwurf: Totschlag durch Unterlassen. Gegen fünf Oldenburg er Klinik mitarbeiter laufen die Ermittlungen noch.
Gerichtlich geklärt werden soll diese Schuldfrage aber erst, wenn der Prozess gegen Högel abgeschlossen ist. Das liegt daran, dass Högel als Zeuge gegen die Ex-Kollegen aussagen soll, er aber derzeit von seinem Auskunftsv er weigerungs recht Geb rauch macht. Dieses Recht erlischt, wenn ein Urteil gesprochen wurde gegen ihn.
Welche Rolle spielen die Versäumnisse der Justiz
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat die Ermittlungen gegen Högel jahrelang gar nicht oder nur zögerlich vorangetrieben. Richter Bührmann hat die Gesamtverzögerung beziffert und im HögelUrteil von 2015 dokumentiert: sechs Jahre und zwei Monate.
Im Auftrag des Generalstaatsanwalts hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen des Verdachts der Rechtsbeugung und der Strafvereitlung im Amt gegen zwei ehemalige Oldenburger Staatsanwälte ermittelt und in einem Fall dann auch Anklage erhoben. Das Landgericht Oldenburg ließ aber das Verfahren nicht zu, weil es keinen hinreichenden Tatverdacht sah. Nach einer Beschwerde aus Osnabrück prüfte das Oberlandesgericht Oldenburg den Fall und bestätigte die Entscheidung des Landgerichts.
Juristisch ist dieser Seitenstrang des Falls Högel damit abgeschlossen.
Wer darf als Zuschauer am Prozess teilnehmen
In der Weser-Ems-Halle gibt es 118 Plätze für Zuschauer. Das Gericht vergibt die Plätze an jedem Prozesstag neu – und zwar an die vor der Halle Wartenden in der Reihenfolge ihres Eintreffens. Einlass ist am ersten Sitzungstag bereits ab 7 Uhr, an den übrigen Tagen ab 7.30 Uhr. Es finden Einlasskontrollen statt, jeder Zuschauer muss sich ausweisen können.