Klingelschild darf bleiben
Warum im Nordwesten kein Streit um Namensschilder droht
Datenschützer haben Zweifel, ob es überhaupt ein Datenschutzproblem ist. Auch die Post könnte Probleme bekommen.
OLDENBURG – Verstößt das Klingelschild eines Mieters an der Haustür gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)? Über diese Frage ist ein heftiger Streit entbrannt. Der Eigentümerverband Haus & Grund empfiehlt seinen Mitgliedern, vorsorglich die Namensschilder zu entfernen. Nur so könne sichergestellt sein, dass die Privatsphäre der Mieter gewährleistet und Bußgelder in Millionen-Höhe für den Vermieter vermieden würden, zitiert die „Bild“-Zeitung Verbandspräsident Kai Warnecke.
Der Hintergrund: Vor rund einer Woche hatte die österreichische Hausverwaltung „Wiener Wohnen“nach der Beschwerde eines Mieters entschieden, an 220 000 Wohnungen die Namensschilder gegen die Wohnungsnummer auszutauschen.
„Die rechtlichen Bedenken des Verbandspräsidenten teile ich durchaus“, sagt JanDieter Hickstein, Geschäftsführer von Haus & Grund Oldenburg. Dennoch wolle er den über 3700 Mitgliedern des Oldenburger Vereins wegen „fehlender praktischer Vermittelbarkeit“keine „vorauseilenden Empfehlungen“erteilen.
Neben einem erheblichen Kostenaufwand stehe auch die Frage der Erreichbarkeit im Raum: Wie solle das mit der Post oder bei Besuch gehen?, fragt Hickstein. Noch deutlicher wird Reinold von Thadden, Verbandsjustiziar des Landes-Mieterbunds: „Die Klingelschilder können dranbleiben.“Ein Rechtsverstoß sei nicht erkennbar.
„Wir haben große Zweifel, ob es überhaupt ein Datenschutzproblem ist“, sagt die Datenschutzbeauftragte in Niedersachsen, Barbara Thiel. Die Schilder können dranbleiben, sagt ihr Sprecher Jens Thurow. Zwar beinhalten Namensschilder personenbezogene Daten, aber es gebe ein in der Verordnung beschriebenes berechtigtes Interesse. Und: „Klingelschilder mit Namen sind gelebte Praxis – der Vermieter kann davon ausgehen, dass der Mieter einverstanden ist“, so Thurow.
„Erst mal warten wir ab – noch herrscht keine Klarheit, ob es sich überhaupt um einen Fall der Datenschutzgrundverordnung handelt“, sagt Birgit Schütte, Abteilungsleiterin Vermietung des Wohnungsunternehmens GSG Oldenburg, das für insgesamt rund 9000 Wohnungen zuständig ist. „Bei uns steht in der Regel auch nur der Nachname. In Wien steht auch die Wohnungsnummer auf dem Klingelschild“, erklärt sie einen Unterschied. Trotzdem: „Wenn ein Mieter seinen Namen nicht am Klingelschild haben will, kommen wir diesem Wunsch nach.“
Und die Deutsche Post bestätigt auf Nachfrage: „Ja, es könnte durchaus zu Problemen führen, denn wir benötigen für die Zustellung grundsätzlich eine eindeutige Postanschrift – wir stellen nicht auf Verdacht zu“, betont Sprecherin Maike Wintjen.