Straßenausbau in Hundsmühlen bleibt Thema
Landrat: Bei laufendem Verfahren kein Gespräch möglich – Vorschläge übernommen
EVERSTEN/HUNDSMÜHLENVOR/ EYE – Er freue sich immer, wenn der persönliche Weg gewählt und das persönliche Gespräch gesucht werde, statt ausschließlich über Medien zu kommunizieren, betont Landrat Carsten Harings gegenüber der Ð. Damit reagiert er auf die Enttäuschung des Ortsvereins Hundsmühlen, dessen Bitte um einen Gesprächstermin mit dem Landrat abgelehnt worden war (Ð vom 13. Oktober, „Bürger befürchten Verkehrskollaps“). Der Ortsverein hatte die Gelegenheit nutzen wollen, mit Harings über den Ausbau der Hunoldstraße in Hundsmühlen zu sprechen und eventuelle Alternativlösungen für die Straßensanierung zu diskutieren.
Was den Bürgern Sorgen bereitet, sind mehrere Punkte: Zum einen halten sie die Verengung der Straße um einen Meter auf 6,50 Meter zugunsten der Rad- und Fußwege für bedenklich. Auch die Emissionsbelastung werde durch den Umbau eher zu- als abnehmen, weil der Verkehrsfluss behindert werde. Denn: Trotz der Fahrbahnverengung soll kein generelles Parkverbot ausgesprochen werden. Können jetzt zumindest Pkw noch problemlos an parkenmit den Autos vorbeifahren, werde der ruhende Verkehr künftig für Rückstaus sorgen. Auch fehlende Querungshilfen und zu hohe Bordsteine waren Kritikpunkte. Der Landkreis ist für die Baumaßnahme, die 2019 starten soll, zuständig, weil es sich bei der Hunoldstraße um eine Kreisstraße handelt.
In diesem Falle bitte er um Verständnis, dass ein Gesprächstermin zur Zeit nicht vereinbart werden könne, so Harings. „Wir befinden uns dem laufenden Planfeststellungsverfahren in einem förmlichen Verfahren, in dem unter anderem Planänderungen oder Ergänzungen ohne erneute öffentliche Auslegung gar nicht möglich sind. In diesem Verfahren muss jeder tatsächliche oder potenzielle Einwender bzw. Verfahrensbeteiligte gleich behandelt werden“, betont der Landrat. „Würden wir den Grundsatz nicht beachten, besteht die Sorge, dass sich der Landkreis als Planfeststellungsbehörde und Betreiber des Verfahrens den berechtigten Vorwurf eines Verfahrensfehlers gefallen lassen müsste.“
Die Option eines ergänzenden Meinungsaustausches „würde sich von dem normalen Kommunikationsweg, der anderen Einwendern zur Verfügung steht, deutlich abheben. Insofern kommt diese Option in der gegenwärtigen Phase nicht in Betracht.“
Landrat Harings merkt an, dass es im Vorfeld zahlreiche Gespräche – auch mit dem Ortsverein – gegeben habe. Hinweise und Vorschläge zur Straßengestaltung seien im Laufe der Planung vom Kreis und der Gemeinde gewürdigt und „nach Machbarkeit übernommen“worden.