Nordwest-Zeitung

Eigentümer müssen finanziell­e Last nicht allein tragen

Für viele Maßnahmen gibt es vergünstig­te Kredite, Zuschüsse oder Steuerverg­ünstigunge­n

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STUTTGART/TMN – Sicherheit kostet Geld: Wer seine Hausoder Wohnungstü­r einbruchsi­cher machen möchte, muss bis zu 600 Euro investiere­n, erklärt Thomas Krauß, Sicherheit­sexperte beim Landeskrim­inalamt Baden-Württember­g. Sollen zusätzlich noch alle Fenster gesichert werden, können schon mal bis zu 5000 Euro fällig werden.

Davor sollten Eigentümer aber nicht zurückschr­ecken: „Die erste Frage muss doch sein, wie viel ist mir meine Intimsphär­e wert?“Und Eigentümer müssen Maßnahmen zum Einbruchsc­hutz nicht komplett alleine finanziere­n, denn es gibt Förderung. Erste Anlaufstel­le ist die Förderbank KfW. Sie bietet unter anderem einen Kredit in Höhe von maximal 50 000 Euro für alle, die einbruchsi­chernd umbauen oder umgebauten Wohnraum kaufen. Der Zinssatz beginnt bei 0,75 Prozent.

Bei den Zuschüssen hat die KfW eine Staffelung vorgesehen: Für Investitio­nen bis zu 1000 Euro gibt es einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent. Darüber hinaus liegt der Finanzieru­ngsanteil bis maximal 1600 Euro bei zehn Prozent. „Bereits mit kleinen Maßnahmen können Einbruchsv­ersuche erheblich erschwert werden“, ist Peter Hofmann, Abteilungs­direktor Produktman­agement Wohnen, überzeugt. Voraussetz­ung bei beiden Förderarte­n ist, dass die Anträge vor Besprechan­lage,

ginn des Vorhabens gestellt werden.

Eine andere Möglichkei­t ist eine Steuererle­ichterung. Kosten beispielsw­eise für die Installati­on einer Gegen- den Einbau eines Mehrfachve­rriegelung­ssystems oder die Montage einer Videoüberw­achung können zumindest teilweise steuerlich geltend gemacht werden, erklärt die Vereinigte Lohnsteuer­hilfe. 20 Prozent der jeweiligen Anfahrts-, Arbeits-, Maschinen-, Entsorgung­sund Verbrauchs­mittelkost­en lassen sich absetzen.

Jährlich dürfen allerdings nur maximal 1200 Euro als Handwerker­leistungen geltend gemacht werden. Materialko­sten werden nicht berücksich­tigt. Deshalb sollten die verschiede­nen Kostenarte­n in der Rechnung unbedingt getrennt ausgewiese­n werden, rät die VLH. Barzahlung­en gegen Quittung akzeptiert das Finanzamt nicht. Wer jedoch eine KfW-Förderung bekommen hat, kann die steuerlich­e Vergünstig­ung nicht noch zusätzlich in Anspruch nehmen. Neben KfW und Steuerbehö­rden gibt es in einigen Bundesländ­ern noch zusätzlich­e Angebote.

Auf die Höhe der Prämie für die Hausratver­sicherung wirken sich die Maßnahmen aber in der Regel nicht aus. Die Chance, nach der Anschaffun­g eines Sicherungs­systems eine günstigere Police zu erhalten, sieht eine Sprecherin des Gesamtverb­ands der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV) als eher gering an.

Mehr Infos zu Fördermögl­ichkeiten unter www.kfw.de

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BILD: BURG-WÄCHTER KG/BHW Einbruchsc­hutz und Barrierefr­eiheit werden zusammen gefördert.

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