Eigentümer müssen finanzielle Last nicht allein tragen
Für viele Maßnahmen gibt es vergünstigte Kredite, Zuschüsse oder Steuervergünstigungen
STUTTGART/TMN – Sicherheit kostet Geld: Wer seine Hausoder Wohnungstür einbruchsicher machen möchte, muss bis zu 600 Euro investieren, erklärt Thomas Krauß, Sicherheitsexperte beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg. Sollen zusätzlich noch alle Fenster gesichert werden, können schon mal bis zu 5000 Euro fällig werden.
Davor sollten Eigentümer aber nicht zurückschrecken: „Die erste Frage muss doch sein, wie viel ist mir meine Intimsphäre wert?“Und Eigentümer müssen Maßnahmen zum Einbruchschutz nicht komplett alleine finanzieren, denn es gibt Förderung. Erste Anlaufstelle ist die Förderbank KfW. Sie bietet unter anderem einen Kredit in Höhe von maximal 50 000 Euro für alle, die einbruchsichernd umbauen oder umgebauten Wohnraum kaufen. Der Zinssatz beginnt bei 0,75 Prozent.
Bei den Zuschüssen hat die KfW eine Staffelung vorgesehen: Für Investitionen bis zu 1000 Euro gibt es einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent. Darüber hinaus liegt der Finanzierungsanteil bis maximal 1600 Euro bei zehn Prozent. „Bereits mit kleinen Maßnahmen können Einbruchsversuche erheblich erschwert werden“, ist Peter Hofmann, Abteilungsdirektor Produktmanagement Wohnen, überzeugt. Voraussetzung bei beiden Förderarten ist, dass die Anträge vor Besprechanlage,
ginn des Vorhabens gestellt werden.
Eine andere Möglichkeit ist eine Steuererleichterung. Kosten beispielsweise für die Installation einer Gegen- den Einbau eines Mehrfachverriegelungssystems oder die Montage einer Videoüberwachung können zumindest teilweise steuerlich geltend gemacht werden, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe. 20 Prozent der jeweiligen Anfahrts-, Arbeits-, Maschinen-, Entsorgungsund Verbrauchsmittelkosten lassen sich absetzen.
Jährlich dürfen allerdings nur maximal 1200 Euro als Handwerkerleistungen geltend gemacht werden. Materialkosten werden nicht berücksichtigt. Deshalb sollten die verschiedenen Kostenarten in der Rechnung unbedingt getrennt ausgewiesen werden, rät die VLH. Barzahlungen gegen Quittung akzeptiert das Finanzamt nicht. Wer jedoch eine KfW-Förderung bekommen hat, kann die steuerliche Vergünstigung nicht noch zusätzlich in Anspruch nehmen. Neben KfW und Steuerbehörden gibt es in einigen Bundesländern noch zusätzliche Angebote.
Auf die Höhe der Prämie für die Hausratversicherung wirken sich die Maßnahmen aber in der Regel nicht aus. Die Chance, nach der Anschaffung eines Sicherungssystems eine günstigere Police zu erhalten, sieht eine Sprecherin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) als eher gering an.
Mehr Infos zu Fördermöglichkeiten unter www.kfw.de