Nordwest-Zeitung

Nachträgli­che Montage kein Problem

Anhängerku­pplungen erfreuen sich immer größerer Belie6thei­t – Tipps 7on E8perten

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Die Kosten f9r den nachträgli­chen Ein6au einer a6nehm6are­n Anhängerku­pplung liegen :wischen 800 und 1000 Euro. Die fest installier­te Variante lohnt sich 6ei einer häufigen Nut:ung.

RHEDA-WIEDENBRÜC­K/DPA – Anhängerku­pplungen sind praktisch und grundsätzl­ich lässt sich fast jedes Auto damit ausstatten, sagt Dietmar Clysters vom Zentralver­band Deutsches Kraftfahrz­euggewerbe (ZDK). „Technisch ist das kein Problem, und bei vielen Neuwagen ist das sogar bereits ab Werk möglich. Ansonsten kann eine Anhängerku­pplung aber immer auch nachträgli­ch angebaut werden.“

Sie bei Bedarf gleich beim Neuwagenka­uf zu ordern, hat Vorteile: „Das ist in der Regel die günstigere und auch elegantere Variante.“Denn Hersteller berechnete­n dann meist nur die reinen Materialko­sten. Daneben sei auch die Installati­on einfacher. Und es wird gleich der passende Stoßfänger mit entspreche­nder Aussparung montiert. EAutos und Hybridfahr­zeuge bilden meist die Ausnahme: „Das hängt mit den ohnehin begrenzten Reichweite­n dieser Fahrzeuge zusammen“, erklärt Rüdiger Niemann von der Firma Westfalia Automotive.

Bei der nachträgli­chen Montage muss stets der hintere Stoßfänger abgebaut werden. „Ein Stahlbügel, auf dem dann mittig die Anhängevor­richtung sitzt, wird an der Bodengrupp­e befestigt, wodurch die zu ziehende Last gut verteilt wird“, sagt Clysters. Daneben muss meist ein zusätzlich­er Kabelstran­g in den Innenoder Kofferraum gezogen werden, um den Stromsteck­er und die Elektrik an das Bordnetz anzuschlie­ßen. Grundsätzl­ich betragen die Kosten für den nachträgli­chen Einbau einer abnehmbare­n Anhängerku­pplung laut Clysters zwischen 800 und 1000 Euro. Etwas günstiger ist die fest installier­te Anhängerku­pplung.

Sie sei sicherlich die preisgünst­igere Variante und auch die bessere Wahl bei sehr häufiger oder gewerblich­er Nutzung, sagt Niemann. „Unterschie­de hinsichtli­ch der Anbringung oder der technische­n Voraussetz­ung gibt es nicht.“Wer hingegen nur gelegentli­ch mit Anhänger unterwegs ist und die Optik seines Fahrzeugs erhalten will, sollte sich für die Version mit abnehmbare­r Kugelstang­e entscheide­n.

Verdeckt eine abnehmbare Anhängerku­pplung das Kennzeiche­n, müssen Autofahrer sie bei Nichtnutzu­ng in jedem Fall demontiere­n. „Dann greift Paragraf 27 der Fahrzeug-Zulassungs­verordnung, wonach das Kennzeiche­n nicht verdeckt sein darf“, sagt Tobias Goldkamp, Fachanwalt für Verkehrsre­cht. Ob abnehmbare Modelle ansonsten bei Nichtgebra­uch abgebaut werden muss, ist umstritten.

„Nach Paragraf 30c der Straßenver­kehrs-Zulassungs­Ordnung dürfen keine Teile so hervorrage­n, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidb­ar gefährden“, erklärt er und rät zur Demontage. „Erhöht eine Anhängerku­pplung einen Unfallscha­den, weil sie unnötig am Fahrzeug blieb, kann das bei der Haftung berücksich­tigt werden.“

Nach einem Auffahrunf­all sollten Fahrer die Anhängerku­pplung in der Werkstatt prüfen lassen. „Auch wenn die Anhängerku­pplung rein optisch nichts abbekommen hat und völlig intakt aussieht, können bei einem Aufprall von hinten Haarrisse die Folge sein“, warnt Clysters.

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BILD: DPA Haken mit Köpfchen: Die Firma Westfalia erfand 1932 die heute bekannte Anhängerku­pplung mit Kugelkopf.

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