STREIT IN HANNOVER UM MÖGLICHES DIESEL-FAHRVERBOT
So funktioniert die neue Musterfeststellungsklage – Verbraucherschützer gegen VW
BERLIN/OLDENBURG – Wer einen Diesel fährt, konnte zuletzt fast nur verlieren: Abgasbetrug, Werkstattbesuche, dramatischer Wertverlust auf dem Gebrauchtwagenmarkt, jetzt auch noch Fahrverbote. Am liebsten würden viele Dieselfahrer in Deutschland ihren Wagen wohl einfach zurückgeben – oder zumindest Schadenersatz bekommen. Eine neue Verbraucherklage, die am 1. November eingereicht wird, macht den Betroffenen des VW-Skandals Hoffnung. Schon jetzt gebe es um die 30 000 Anfragen, hieß es.
Was ist das für eine Klage
Die Musterfeststellungsklage ist eine Art „Einer-für-alle“-Klage. Das Instrument ist neu, der VW-Fall der Praxistest. Verbraucherschutzverbände klagen stellvertretend für Gruppen von Betroffenen – mit weniger Aufwand und Risiko für den Einzelnen. Können alle Dieselfahrer mitmachen
Nein, erstmal nicht. Die Verbände klagen nur für Dieselfahrer, die vom VolkswagenPflichtrückruf betroffen waren und noch nicht selbst geklagt haben. Das betrifft Diesel von VW, Audi, Skoda und Seat mit Motoren des Typs EA 189 (Vierzylinder, Hubraum: 1,2 oder 1,6 oder 2,0 Liter), die nach dem 1. November 2008 verkauft wurden. Auch wer sein Auto inzwischen verkauft hat oder verschrotten ließ, kann mitmachen.
Wie funktioniert die Musterfeststellungsklage
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) arbeitet zehn Fälle auf und reicht seine Klage auf dieser Grundlage am 1. November beim Oberlandesgericht Braunschweig ein. An diesem Tag tritt das Gesetz in Kraft. Hält das Gericht die Klage für zulässig, können sich weitere
Betroffene kostenlos beim Bundesamt für Justiz in ein Klageregister eintragen. Das soll einfach und ohne Anwälte möglich sein. In zwei Monaten müssen insgesamt 50 Menschen zusammenkommen. Wenn die Verhandlung begonnen hat, kann man nicht mehr einsteigen.
Was kann dabei rauskommen
Schadenersatz wird es wohl nicht direkt geben. Bei dem Verfahren geht es erstmal nur darum, ob Volkswagen unrechtmäßig gehandelt hat. Wird den Kunden ein Recht auf Schadenersatz zugesprochen, müssen sie dies selbst durchsetzen. Auf Grundlage des Musterprozesses ist das aber einfacher als ohne. Noch bequemer wäre ein Vergleich zwischen Volkswagen und den betroffenen Kunden. „Unser Ziel ist, dass Autobesitzer entweder das Auto zurückgeben können und dafür den Kaufpreis erstattet bekommen, oder wenn sie es behalten wollen den Wertverlust kompensiert bekommen, oder wenn sie das Auto bereits verkauft haben, eine entsprechende Entschädigung bekommen“, sagt vzbv-Vorstand Klaus Müller.
Habe ich ein Risiko, wenn ich mich melde
Das Prozesskostenrisiko trägt allein der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Wer im Klageregister steht, kann das Urteil also in Ruhe abwarten und dann entscheiden, wie er weitermacht. Wenn die Verbraucherzentralen verlieren, sind alle Eingetragenen allerdings an diese Entscheidung gebunden. Sie können also nicht mehr vor anderen Gerichten auf Schadenersatz klagen.
Wie groß sind die Chancen auf Erfolg
Die Anwälte der Verbraucherzentrale sind sehr zuversichtlich, Volkswagen dagegen sieht wenig Aussichten für die Klage. Wer recht hat, lässt sich schlecht abschätzen – zumal es so eine Klage in Deutschland noch nie gab.
Wie hoch könnte der Schadenersatz sein
Das lässt sich noch nicht genau sagen. Anwalt Ralf Stoll, der die Klage für die Verbraucherzentralen betreut, hält 15 bis 20 Prozent des Kaufpreises für angemessen. In den bisherigen Fällen hätten die Richter den Betroffenen zwischen 7 und 25 Prozent zugestanden.