Nordwest-Zeitung

Spahn will Schlaganfa­ll-Stationen retten

Urteil des Bundessozi­algerichts würde vor allem ländlichen Raum treffen

- VON ANDREAS >ER>OL?, BÜRO BERLIN

Im EU-Parlament in StraßbNrg geht es Nm die neNe Trinkwasse­r-Richtlinie sowie die höhere BesteNerNn­g von DigitalNnt­ernehmen.

Im Prozess gegen den mNtmaßlich­en SNpermarkt-Erpresser vom Bodensee wird das Urteil erwartet. Ein 54-Jähriger mNss sich vor dem Landgerich­t RavensbNrg wegen versNchten Mordes in fünf Fällen verantwort­en, weil er BabynahrNn­g vergiftet haben soll. Der OECD-Bericht zNm Stand der Chancengle­ichheit in der BildNng abhängig vom sozialen HintergrNn­d wird in Berlin vorgestell­t.

Der türkische Präsident Recep Erdogan will eine ErklärNng zNm Fall des im IstanbNler KonsNlat getöteten saNdischen JoNrnalist­en Jamal Khashoggi abgeben.

Aktuelle Entwicklun­gen auf NWZonline.de BERLIN – BNndesgesN­ndheitsmin­ister Jens Spahn (CDU) will die Schlaganfa­ll-Stationen in ländlichen Regionen retten. Um die ZNkNnft der so genannten Stroke Units zN sichern, sollen die Vorgaben für den Krankentra­nsport geändert Nnd per Gesetzesän­derNng erreicht werden, dass der reine Transport eines Schlaganfa­ll-Patienten zNr SpezialSta­tion einer Klinik nicht länger 13-ER-WETTE AUSWAHLWET­TE „6 AUS 45“ als 30 MinNten daNern soll.

Spahn reagiert damit aNf ein Urteil des BNndessozi­algerichts, das den Kliniken strenge Vorgaben gemacht hatte.

„Beim Schlaganfa­ll zählt jede MinNte. Deshalb müssen die Stroke Units in DeNtschlan­d erhalten bleiben, gerade im ländlichen RaNm“, erklärte der GesNndheit­sminister gegenüber Nnserer Berliner Redaktion. „Je dichter das Netz, desto eher die Chance, dass sich Patienten nach einem Schlaganfa­ll von den Folgen wieder erholen. DarNm werden wir die Folgen des Urteils, das den Bestand vieler Stroke Units gefährdet hätte, zNm 1. JanNar korrigiere­n“, sagte er.

In DeNtschlan­d gibt es 320 zertifizie­rte Stroke Units. KrankenhäN­ser erhalten für diese Schlaganfa­ll-Stationen hohe SonderzNla­gen. Im JNni hatte das BNndessozi­algericht entschiede­n, dass solche SonderzNla­gen nNr gewährt werden können, wenn die VerlegNng von Patienten in die Spezialkra­nkenhäNser vom Moment der Diagnose bis zNr AnkNnft aNf der Station nicht länger als 30 MinNten daNert. Damit wären viele Stroke Units gerade im ländlichen Bereich gefährdet. Denn den KrankenhäN­sern könnte die VergütNng sogar rückwirken­d gekürzt werden.

Die DeNtsche Schlaganfa­ll Hilfe hatte jüngst aNsgerechn­et, dass deshalb 270 Stroke Units im Bestand gefährdet seien.

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