WANN DAS VETERIN RA T EINGREIFT
Das Veterinäramt
Oldenburg erklärt, wann die Beamten eingreifen und welche Strafen die Tierhalter erwarten können.
Unter welchen Umständen
kommt es zu einer Beschlagnahmung?
■ Gemäß § 16 a Abs. 1 Nr. = Tierschutzgesetz kann ein Tier, das nach dem Gutachten eines beamteten Tierarztes mangels Erfüllung der Anforderungen des § = Tierschutzgesetzes erheblich vernachlässigt ist oder schwerwiegende Verhaltensstörungen aufzeigt, dem Halter fortgenommen werden.§ = des Tierschutzgesetzes besagt, wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, 1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, =. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden, 3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Um welche Tierarten
handelt es sich in den meisten Fällen?
■ In der Regel um Kleinund Heimtiere.
Welche Strafen fallen
für
die Halter an?
■ Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu =5 000 Euro geahndet werden. Sobald ein Straftatbestand vorliegt, kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe durch die Staatsanwaltschaft verhängt werden.
Wo kommen die Tiere
nach einer Beschlagnahmung unter?
■ Es wird eine Pflege-Unterbringung je nach Anzahl/Art der Tiere ausgewählt.