Nordwest-Zeitung

Streit um Paragraf 219a: )*+ ,ill -.perten anh/ren

Abstimmung über Werbeverbo­t für Schwangers­chaftsabbr­üche ohne <raktionszw­ang=

- VON KLAUS WIESCHEMEY­ER

HANNOVER – In der Debatte um das Werbeverbo­t für Schwangers­chaftsabbr­üche plant die CDU-Fraktion eine Anhörung mit Experten. Die Fraktion folgte am Dienstag einem entspreche­nden Vorschlag des Fraktionsv­orstands. Nun werde ein Termin für die Anhörung gesucht, teilte ein Sprecher mit. Die Fraktionss­pitze wünscht sich einen Termin noch vor der Landtagswo­che Mitte November.

Mit der Anhörung will CDU-Fraktionsc­hef Dirk Toepffer Ruhe in die Debatte bringen. Zwar ist Niedersach­sens Landesparl­ament nicht für eine Reform des umstritten­en Paragrafen 219a, der „Werbung für den Abbruch von Schwangers­chaften“verbietet, zuständig. Das ist Sache des Bundestags. Doch Grüne und FDP haben den Landtag gemeinsam aufgeforde­rt, eine Abschaffun­g zu begrüßen.

Am Freitag teilte Toepffer mit, dass seine Fraktion die für die Novembersi­tzung des Landtags geplante Abstimmung freigeben wolle. Das heißt, die CDU-Abgeordnet­en bekämen keine Vorgaben, sondern könnten frei nach ihrem Gewissen entscheide­n. Toepffer erklärte, die Koalition könne öffentlich­en Dissens in dieser Frage „durchaus aushalten“. Auch in der SPD gibt es Überlegung­en, die Parlamenta­rier aus dem Groko-Zwang zu entlassen. Damit hätte der Antrag der Opposition Aussicht auf Erfolg.

Der rechtspoli­tische Sprecher der Grünen, Helge Limburg, begrüßte den Vorstoß: „Wir erkennen an, dass die CDU-Fraktion beim Thema 219a ihre Totalverwe­igerung ablegt und versucht weiterzuko­mmen. Falls sie dafür eine weitere Anhörung, zusätzlich zu der im Ausschuss durchgefüh­rten, braucht, dann soll das so sein. Falls sie sich damit aber Begründung­en für eine erneute Blockadeha­ltung bestellen wollen, wäre das absolut enttäusche­nd“, sagte Limburg.

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DPA-BILD: STEIN Immer wieder gibt es Proteste gegen den § 219a, der es verbietet, für Schwangers­chaftsabbr­üche zu werben.

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