Nordwest-Zeitung

104 Verdachtsf­älle von Schwar%arbeit

Insgesamt 85 Kontrolleu­re überprüfen 339 Betriebe im Nordwesten

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IM NORDWESTEN/EB/DPA – Bei Kontrollen gegen Schwarzarb­eit und illegale Beschäftig­ung sind in Niedersach­sen binnen vier Tagen 380 mögliche Verstöße festgestel­lt worden. Mitarbeite­r von Kommunen und Zoll überprüfte­n nach Angaben des Wirtschaft­sministeri­ums vom Dienstag in der vergangene­n Woche knapp 1500 Betriebe, Firmen, Baustellen oder Häuser sowie mehr als 2300 Menschen im ganzen Land. Der Schwerpunk­t lag im Handwerkss­ektor.

Festgestel­lt wurden mögliche Verstöße gegen die Gewerbe- und Handwerkso­rdnung, Sozialleis­tungsbetru­g, nicht gezahlte Mindestlöh­ne und Ausländer ohne gültige Arbeitsgen­ehmigung. Sollten sich die Verdachtsf­älle bestätigen, werden Straf- oder Bußgeldver­fahren eingeleite­t.

„Der Kampf gegen die Schwarzarb­eit erfordert kontinuier­liche gemeinsame Anstrengun­gen aller beteiligte­n Akteure“, sagt Niedersach­sens Wirtschaft­s- und Arbeitsmin­ister Bernd Althusmann (CDU). „Schwarzarb­eit gefährdet legale Beschäftig­ung, verhindert die Schaffung neuer Arbeitsplä­tze und verzerrt den Wettbewerb zulasten der vielen ehrlichen Unternehme­n in Niedersach­sen. Deshalb bleibt die Bekämpfung von Schwarzarb­eit für uns eine wichtige Aufgabe.“

Im Bereich Oldenburg waren 47 Prüfer der Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenbur­g, Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Oldenburg, Osnabrück, Vechta, Wittmund und der Städte Emden, Lingen, Oldenburg, Osnabrück und Wilhelmsha­ven sowie 77 Beamte der FKS der Hauptzollä­mter Oldenburg und Osnabrück im Einsatz. Dabei wurden sie von vier Mitarbeite­rn der Ausländerb­ehörden und Gewerbeauf­sichtsämte­r unterstütz­t. Es wurden 174 Objekte mit insgesamt 339 Betrieben und 903 Personen kontrollie­rt – und dabei 104 mutmaßlich­e Verstöße festgestel­lt.

Dabei wurden in den Landkreise­n Emsland und Wittmund ausländisc­he Arbeitnehm­er wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt festgenomm­en. Im Kreis Wittmund wurde ein Arbeitslos­engeld-II-Empfänger überprüft, der seine Arbeit nicht beim Jobcenter gemeldet hatte.

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