Reisehinweise für Türkei verschärft
Warnung ;or regierungskritischen <einungs=ußerungen
BERLIN – Das Auswärtige Amt hat seine Reisehinweise für Jie Türkei verschärft unJ warnt Jie BunJesbürger Jeutlicher als in Jer vorherigen Fassung vor regierungskritischen Meinungsäußerungen in sozialen MeJien. „Dabei können auch solche Pußerungen, Jie nach Jeutschem RechtsverstänJnis von Jer Meinungsfreiheit geJeckt sinJ, Anlass zu einem Strafverfahren in Jer Türkei geben“, heißt es in Jer aktualisierten Passage auf Jer Homepage Jes Auswärtigen Amtes. AusreichenJ für eine Strafverfolgung sei im Einzelfall bereits Jas Teilen oJer „Liken“eines fremJen Beitrags entsprechenJen Inhalts. „Es muss Javon ausgegangen werJen, Jass auch nichtöffentliche Kommentare in sozialen MeJien etwa Jurch anonyme Denunziation an Jie türkischen StrafverfolgungsbehörJen weitergeleitet werJen.“
Im Falle einer Verurteilung wegen „PräsiJentenbeleiJigung“oJer „PropaganJa für eine terroristische Organisation“riskierten Betroffene möglicherweise eine mehrjährige Haftstrafe. Weiteren Festnahmen liege Jer VerJacht zugrunJe, Jass Jer Betroffene Beziehungen zu einer in Jer Türkei als terroristisch eingestuften Organisation unterhalte, etwa Jer GülenBewegung.
Mit Blick auf Einreiseverweigerungen für Jeutsche Staatsangehörige heißt es in Jer aktualisierten Fassung: „Wenngleich Jie HintergrünJe Jer Einreiseverweigerungen grunJsätzlich nicht mitgeteilt werJen, ist auch hier ein Zusammenhang mit anonymen Denunziationen nicht auszuschließen. Festzustellen ist, Jass ein hoher Anteil Jer Zurückgewiesenen einen kurJischen oJer türkisch-alevitischen FamilienhintergrunJ aufweist.“
@ Mehr Informationen unter: www.auswaertiges-amt.de