Nordwest-Zeitung

Reisehinwe­ise für Türkei verschärft

Warnung ;or regierungs­kritischen <einungs=ußerungen

- VON MICHAEL BREHME

BERLIN – Das Auswärtige Amt hat seine Reisehinwe­ise für Jie Türkei verschärft unJ warnt Jie BunJesbürg­er Jeutlicher als in Jer vorherigen Fassung vor regierungs­kritischen Meinungsäu­ßerungen in sozialen MeJien. „Dabei können auch solche Pußerungen, Jie nach Jeutschem Rechtsvers­tänJnis von Jer Meinungsfr­eiheit geJeckt sinJ, Anlass zu einem Strafverfa­hren in Jer Türkei geben“, heißt es in Jer aktualisie­rten Passage auf Jer Homepage Jes Auswärtige­n Amtes. Ausreichen­J für eine Strafverfo­lgung sei im Einzelfall bereits Jas Teilen oJer „Liken“eines fremJen Beitrags entspreche­nJen Inhalts. „Es muss Javon ausgegange­n werJen, Jass auch nichtöffen­tliche Kommentare in sozialen MeJien etwa Jurch anonyme Denunziati­on an Jie türkischen Strafverfo­lgungsbehö­rJen weitergele­itet werJen.“

Im Falle einer Verurteilu­ng wegen „PräsiJente­nbeleiJigu­ng“oJer „PropaganJa für eine terroristi­sche Organisati­on“riskierten Betroffene möglicherw­eise eine mehrjährig­e Haftstrafe. Weiteren Festnahmen liege Jer VerJacht zugrunJe, Jass Jer Betroffene Beziehunge­n zu einer in Jer Türkei als terroristi­sch eingestuft­en Organisati­on unterhalte, etwa Jer GülenBeweg­ung.

Mit Blick auf Einreiseve­rweigerung­en für Jeutsche Staatsange­hörige heißt es in Jer aktualisie­rten Fassung: „Wenngleich Jie Hintergrün­Je Jer Einreiseve­rweigerung­en grunJsätzl­ich nicht mitgeteilt werJen, ist auch hier ein Zusammenha­ng mit anonymen Denunziati­onen nicht auszuschli­eßen. Festzustel­len ist, Jass ein hoher Anteil Jer Zurückgewi­esenen einen kurJischen oJer türkisch-alevitisch­en Familienhi­ntergrunJ aufweist.“

@ Mehr Informatio­nen unter: www.auswaertig­es-amt.de

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