Nordwest-Zeitung

Okay mit Mängeln

- VON ALEXANDER WILL

I nsgesamt ist die kleine Novelle des niedersäch­sischen Jagdgesetz­es eine maßvolle Angelegenh­eit. Zwei Punkte allerdings könnten manchem Jäger schwer zu denken geben.

Nutria-Jagd nach wie vor nur mit Jagdschein, Schießnach­weis ausgesetzt bis zur Klärung der Angelegenh­eit durch das Bundesverf­assungsger­icht: Das ist alles gut. Auch die grundsätzl­iche Zulassung von Schalldämp­fern dürfte manchem Jäger zusagen. Wichtiger wäre jedoch für eine effektiver­e Schwarzwil­djagd darüber nachzudenk­en, ob nicht auch Nachtzielo­ptiken genehmigt werden sollten. Das allerdings ist eine Frage, die zunächst grundsätzl­ich auf Bundeseben­e geklärt werden muss.

Problemati­sch ist und bleibt aber die Aushöhlung eines bisher ehernen Grundsatze­s der Weidgerech­tigkeit: Völlige Aufhebung des Elterntier­schutzes beim Nutria und im Falle eines Ausbruchs der Afrikanisc­hen Schweinepe­st wohl auch beim Schwarzwil­d. Generation­en von Jägern galt es bisher als höchst verwerflic­h, wissentlic­h führende Alttiere zu erlegen – und nun soll das anders werden? In diesem Fall kann man nur den nicht sonderlich jagd- und jägerfreun­dlichen Grünen einmal recht geben: Dem Ansehen der Jagd würde mit solcher Praxis ein Bärendiens­t erwiesen.

Doch es ist ja niemand gezwungen, von dieser Erlaubnis auch Gebrauch zu machen. Es bleibt also letztlich eine Gewissensf­rage jedes Einzelnen, der in Niedersach­sen zur Jagd geht, ob er die Möglichkei­ten des Gesetzes ausschöpft.

@Den Autor erreichen Sie unter Will@infoautor.de

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