Okay mit Mängeln
I nsgesamt ist die kleine Novelle des niedersächsischen Jagdgesetzes eine maßvolle Angelegenheit. Zwei Punkte allerdings könnten manchem Jäger schwer zu denken geben.
Nutria-Jagd nach wie vor nur mit Jagdschein, Schießnachweis ausgesetzt bis zur Klärung der Angelegenheit durch das Bundesverfassungsgericht: Das ist alles gut. Auch die grundsätzliche Zulassung von Schalldämpfern dürfte manchem Jäger zusagen. Wichtiger wäre jedoch für eine effektivere Schwarzwildjagd darüber nachzudenken, ob nicht auch Nachtzieloptiken genehmigt werden sollten. Das allerdings ist eine Frage, die zunächst grundsätzlich auf Bundesebene geklärt werden muss.
Problematisch ist und bleibt aber die Aushöhlung eines bisher ehernen Grundsatzes der Weidgerechtigkeit: Völlige Aufhebung des Elterntierschutzes beim Nutria und im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest wohl auch beim Schwarzwild. Generationen von Jägern galt es bisher als höchst verwerflich, wissentlich führende Alttiere zu erlegen – und nun soll das anders werden? In diesem Fall kann man nur den nicht sonderlich jagd- und jägerfreundlichen Grünen einmal recht geben: Dem Ansehen der Jagd würde mit solcher Praxis ein Bärendienst erwiesen.
Doch es ist ja niemand gezwungen, von dieser Erlaubnis auch Gebrauch zu machen. Es bleibt also letztlich eine Gewissensfrage jedes Einzelnen, der in Niedersachsen zur Jagd geht, ob er die Möglichkeiten des Gesetzes ausschöpft.
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