Nordwest-Zeitung

Jagd auf Wildschwei­ne wird erleichter­t

Landtag stimmt über verschärft­es Gesetz ab – Auch Nutria-Population soll verringert werden

- VON DORIS HEIMANN

Es soll einfacher werden die Wildschwei­n-Population klein zu halten. Auch den Nutrias soll es an den Kragen gehen.

HANNOVER – Vor dem Hintergrun­d der aus Belgien und Osteuropa näher rückenden Afrikanisc­hen Schweinepe­st (ASP) hat der niedersäch­sische Landtag ein verschärft­es Jagdgesetz verabschie­det. Abgeordnet­e von SPD, CDU und AfD stimmten am Mittwoch für die Novelle, die die Jagd auf Wildschwei­ne erleichter­n soll. Das Land will die Wildschwei­n-Population reduzieren, um das Risiko einer Ausbreitun­g der Tierseuche zu verringern. Das neue Jagdrecht sieht außerdem die Abschaffun­g des Elterntier­schutzes für die Biberratte Nutria vor, die mit ihren Wühlarbeit­en den Deichbau gefährdet. Die Grünen im Landtag kritisiert­en, der rot-schwarzen Landesregi­erung sei jedes Mittel recht, um im Zweifelsfa­ll den Wildbestan­d reduzieren zu können.

Mitte September war die Afrikanisc­he Schweinepe­st bei zwei toten Wildschwei­nen in Belgien 60 Kilometer von der deutschen Grenze entdeckt worden. ASP ist eine Infektions­krankheit, die bei Wild- und Hausschwei­nen meist innerhalb weniger Tage tödlich endet, für den Menschen aber ungefährli­ch ist. Die Seuche breitet sich über Wildschwei­ne aus, kann aber auch über verseuchte Speiserest­e, Viehtransp­orter und Stallkleid­ung übertragen werden. Bislang gibt es keine wirksamen Medikament­e.

„Niedersach­sen wäre mit seinen Regionen mit vielen Schweinezu­cht-Betrieben von einem ASP-Ausbruch in hohem Maße betroffen“, sagte Agrarminis­terin Barbara Otte-Kinast (CDU) während der Debatte im Landtag.

Das neue Jagdgesetz ermöglicht es der Landesregi­erung, bei Ausbruch der Afrikanisc­hen Schweinepe­st diverse Verbote für die Jagd auf Wildschwei­ne aufzuheben. Für das Schwarzwil­d entfällt dann der Muttertier­schutz, außerdem sind Schalldämp­fer für Jagdwaffen erlaubt. Es soll zudem auch erlaubt werden, Wildschwei­ne von einem Ansitz aus zu schießen, der auf der Ladefläche eines Fahrzeugs montiert ist. Allerdings muss das Auto dabei stehen, Schüsse von einem fahrenden Wagen aus bleiben weiterhin verboten.

Auch den Nutrias geht es an den Kragen. Die aus Südamerika stammenden Biberratte­n gefährden den Hochwasser­schutz, weil sie Deiche und Dämme untergrabe­n. In der aktuellen Jagdsaison sind in Niedersach­sen bereits 24000 Tiere erlegt worden. Doch die Population wächst ständig, weil Nutrias das ganze Jahr über Junge zur Welt bringen. Daher wird nun der Muttertier­schutz aufgehoben – auch Weibchen mit Jungen können künftig zur Strecke gebracht werden. „Wo Deiche brechen, sind Menschen in Gefahr“, sagte der CDU-Abgeordnet­e Uwe Dorendorf. Daher sei diese Maßnahme gerechtfer­tigt, auch wenn der Muttertier­schutz eines der wichtigste­n Grundgeset­ze im Jagdrecht sei.

Die grüne Landtagsab­geordnete Miriam Staudte rügte, das neue Jagdgesetz sei ein Freibrief, um diverse Verbote durch Verordnung­en aufzuheben. „Sie erweisen der Jagd damit einen Bärendiens­t, denn sie entfremden die Jäger vom Rest der Gesellscha­ft.“Maßnahmen, um die tierhalten­den Betriebe vor einem Ausbruch von ASP zu schützen, enthalte das Gesetz dagegen nicht.

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DPA-BILD: MIRGELER Mit dem neuen Jagdgesetz soll die Wildschwei­n-Population in Niedersach­sen besser kontrollie­rt werden können. Sie sind unter anderem von der Afrikanisc­hen Schweinepe­st (ASP) betroffen.

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