Hat 28-Jäh*ige* Feue* gelegt?
Ermittler haben einen Wohnungslosen in Verdacht
Ende August hatten Lauben einer Kleingartenanlage am Pophankenweg gebrannt. Noch werden weitere Zeugen befragt.
OLDENBURG – Für gleich drei Schockmomente in Folge soll Ende August in der Kleingartenanlage Haarentor am Pophankenweg möglicherweise ein 28-jähriger Deutscher gesorgt haben. Aus ungeklärter Ursache war damals zunächst eine noch recht frisch bezogene Laube in Brand geraten, wenig später schlugen dann auch in der Anlage des Diakonie-Projektes „Querbeet“hohe Flammen aus dem kürzlich renovierten Haupthaus – keine 200 Meter vom ersten Unglück entfernt und sogar durch einen rückseitigen Waldweg miteinander verbunden.
Schließlich fackelte ebenda noch eine Sanitäranlage ab. Vom bloßen Zufall mochten da weder Betroffene noch Ermittler sprechen; Kurzschlüsse wurden sogleich ausgeschlossen, Funkenflug wie Umgebungshitze ebenso.
Zeugenaussagen machten die Ermittler da schon vor einigen Wochen auf den nun 28-jährigen Beschuldigten aufmerksam, Hinweise gebe es wohl einige, zudem sei der Mann nach ■-Informationen „in Brandortnähe“gesehen worden. Spuren vor Ort, die ihn als tatsächlichen Täter hätten ausweisen können, seien in der Kleingartenanlage allerdings nicht gesichert worden. Deshalb seien die Ermittlungen auch längst noch nicht abgeschlossen, heißt es aus der Oldenburger Staatsanwaltschaft.
Der zunächst gegen den Wohnungslosen ausgesprochene Haftbefehl wegen Brandstiftung wurde deshalb kurze Zeit später wieder aufgehoben – weil sich „kein dringender Tatverdacht“mehr begründen ließ, so Sprecherin Nicole Nadermann. Ebenso nach wie vor ungeklärt ist die Brandursache wie auch ein mögliches Motiv des Täters. Ob die Vorfälle wirklich dem 28-Jährigen zugeordnet werden können, sich alsbald ein zumindest hinreichender Tatverdacht gegen den Beschuldigten begründen lässt, sollen die weiteren Ermittlungen zeigen.
Nicht auszuschließen sei, dass ein etwaiger Täter mit dem Diakonie-Projekt „Querbeet“in Verbindung gebracht werden könne. Diese ■-Information wollten die Ermittler aber weder bestätigen noch dementieren. Unabhängig von der etwaigen Täterschaft bedeutete das Feuer in der Anlage einen „Totalverlust von Aufenthaltsraum, Küche und Büro“, so heißt es hier. Das Fundament ist wohl noch in Ordnung, die Überreste des Gebäudes aber unbrauchbar.
Neues Material muss her, ein neues Haus. Die Versicherung ist da involviert, weitere potenzielle Unterstützer habe man hier im Fokus. Gemeinsam – also Teilnehmer und Projektbetreiber – wurde indes der Wiederaufbau zügig in Angriff genommen. Denn: „Für unsere Teilnehmer ist Querbeet ein wichtiger Bestandteil ihres Tages. Das ist ihre Arbeit und die gibt ihrem Leben Struktur“, so heißt es aus dem Projekt.
Die Teilnehmer dürfen während der Arbeit zwar Alkohol trinken. Illegale Drogen aber sind hier verboten. Ziel dieser Gartenarbeits-Therapie ist es, allen Teilnehmern den Weg zurück in Beschäftigung zu ermöglichen. Und das geschehe mit durchaus beachtlichem Erfolg. Deshalb wird man sich auch von diesem Rückschlag sicher nicht entmutigen lassen.