Fragen und Antworten rund um den Bau
Wolfgang Wulfes über Dämmung, Renovierung, Sanierung, Modernisierung und Schimmel
Dipl.-Ing. (FH) Architekt Wolfgang Wulfes, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden sowie Bundesfachbereichsleiter Bauwesen im BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.) gibt Auskunft für wichtige Bauthemen, die Verbraucher wissen und beachten sollten.
Wie grenzt sich der Begriff Renovierung von der Sanierung und Modernisierung ab ? Unter Renovierung versteht man Maßnahmen zur Instandsetzung von BauWerken. Man beseitigt Schäden aufgrund von Abnutzung, die durch den geWöhnlichen Gebrauch entstanden sind und stellt den ursprünglichen Stand Wieder her.
? Wird bei einem BauWerk durch Maßnahmen zur Behebung eines Schadens ein besserer als der vorhandene Zustand hergestellt, ist dies im Gegensatz zur Renovierung eine Sanierung. Ein besserer Zustand kann z.B. erreicht Werden, Wenn die Maßnahmen dem aktuellen Stand der Technik und/oder den aktuellen Bauvorschriften entsprechen.
Wird darüber hinaus auch der GebrauchsWert der Wohnung erhöht, spricht man von Modernisierung. Das sind z.B. Maßnahmen zur Verbesserung des Wärme- Feuchte oder Schallschutzes oder auch andere Raumaufteilungen oder Modernisierungen der Wasser- und Stromversorgung.
Dürfen die Kosten für die Sanierung oder Modernisierung auf den Mieter umgelegt werden? Und falls ja, in welchem Umfang
Darf die Miete nach einer Sanierung oder Modernisierung steigen? Falls ja, in welchem Umfang
?
Genaue Auskunft gibt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dort ist alles zu diesem Thema gesetzlich verankert. Seit dem 1.4.2013 gilt das Mietrechtsänderungsgesetz. In diesem Rahmen Wurde der § 559 des BGB neu gefasst.
?
Dies Wird durch den vorgenannten § 559 BGB geregelt.
Di3l.-Ing. 4FH5 2rchitekt Wolfgang Wulfes,
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden sowie Bundesfachbereichsleiter Bauwesen im BVS
Es ist, Wie immer bei Gesetzen, nicht ganz einfach zu durchblicken. Eine pauschale Aussage, in Welchem Umfang die Miete steigen darf, ist nicht möglich.
Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, so kann er die Jährliche Miete gemäß § 559 BGB ausschließlich für die genannten Maßnahmen um 11 Prozent der für die Wohnung aufgeWendeten Kosten erhöhen. Ich möchte im Kontext darauf hinWeisen: Die 11-Prozent-Regel ist politisch gerade in der Diskussion. Einige der politischen Parteien fordern hier eine Änderung des Gesetzes auf niedrigere ProzentSätze. Die Sätze Werden von den Parteien aber unterschiedlich gefordert.
Wie oft darf der -ermieter Sanierungen oder Modernisierungen durchführen?
Erklären Sie den Begriff energetische Sanierung oder Modernisierung
Gibt es Besonderheiten bei der energetischen Sanierung oder Modernisierung
?
Das ist meines Wissens nicht geregelt.
?
Wenn eine Sanierung oder Modernisierung durchgeführt Wird, um die für das Gebäude erforderliche Heiz-, Kühlungsoder Lüftungsenergie zu reduzieren, spricht man von einer energetischen Sanierung oder Modernisierung. Also alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um Energie zu sparen (siehe § 555b, Absatz 1 BGB).
?
Energetische Sanierungen oder Modernisierungen sollten/müssen so durchgeführt Werden, dass keine neuen Schäden durch Feuchtigkeit oder Schimmel entstehen können.
Beispiel: Es Werden im Zuge einer energetischen Sanierung nur die Fenster getauscht, die Fassade aber nicht gedämmt. Dann kann es Wegen der nun dichteren Gebäudehülle zu SchimmelpilzWachstum an den Weiterhin schlecht gedämmten AußenWänden kommen, Wenn nicht auch das Wohn- und Lüftungsverhalten geändert Wird. In bestimmten Fällen kann es auch bei angepasstem Wohnund Lüftungsverhalten zu SchimmelpilzWachstum kommen. Deshalb ist die Hinzuziehung von Fachleuten bei der Sanierungsplanung Wichtig. Fachleute sind Architekten, Bauingenieure oder Sachverständige. Ein HandWerker ist in der Regel kein Fachmann, der die AusWirkungen der Sanierungsmaßnahme beurteilen kann.
Welche Ma.nahmen gehören zur energetischen Sanierung oder Modernisierung
Stichwort Dämmung/ Wer darf Dämmma.nahmen durchführen
?
Dazu gehören beispielsWeise die Wärmedämmung (Fassade, Kellerdecke Dach), der Austausch der Fenster und der Heizzentrale, die VerWendung alternativer Energien (Wärmepumpe, Solarenergie und Photovoltaik) oder der Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit WärmerückgeWinnung.
?
Das ist meines Erachtens nicht geregelt. Wärmedämmmaßnahmen sollten aber nur von ausgeWiesenen Fachfirmen auf Basis einer Sanierungsplanung durchgeführt Werden.
Worauf sollten Hausbesitzer0Hausverwaltungen bei der Dämmung achten
Material der Wärmedämmung, des 1utzes und des 2nstriches von Fassadendämmungen
?
Auf das Material der Wärmedämmung, des Putzes und des Anstriches von Fassadendämmungen ist zu achten (angepasst auf die Belastungen durch Sonneneinstrahlung, FeuchteeinWirkung (z.B. am Gebäudesockel), mechanische EinWirkungen (z.B. Wenn das Gebäude unmittelbar am Bürgersteig steht).
Die Wärmedämmung der Fassade darf nur mit bauaufsichtlich zugelassenen Systemen durchgeführt Werden und die durch Bauordnungen geregelten brandschutztechnischen Auflagen und Vorschriften müssen beachtet Werden.
?
Das Material der Wärmedämmung, des Putzes und des Anstrichs sollte die vorgenannten Belastungen und Vorschriften berücksichtigen. Die Wahl ist mit dem Planer der Sanierung und der ausführenden Firma zu besprechen. Achtung: Es sollte bedacht Werden, dass dunkle Farben die Oberflächentemperaturen der Fassade erhöhen und sehr empfindlich bei Ausbesserungen des Farbanstriches sind.