Ex-Feuerwehrmann wollte Lob von Kollegen erhalten
Angeklagter zu fünf Jahren 2aft verurteilt – Bundesweit immer wieder ähnliche Fälle
HILDESHEIM – Wegen einer Serie von Brandstiftungen ist ein ehemaliger Feuerwehrmann am Montag zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Hildesheim habe den 33 Jahre alten Angeklagten als voll schuldfähig eingestuft, sagte ein Gerichtssprecher. Nach Überzeugung der Richter zündelte er immer wieder, um gemeinsam mit den Kameraden von der Freiwilligen Feuerwehr Hildesheim-Drispenstedt zu den Löscheinsätzen gerufen zu werden. Bereits 2010 war er wegen einer ähnlichen Serie von Brandstiftungen im südniedersächsischen Alfeld verurteilt worden. Zur Tatzeit zwischen Januar und Juli dieses Jahres stand er unter Bewährung.
Gegen die jetzige Entscheidung können noch Rechtsmittel eingelegt werden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 4,5 Jahren gefordert, die Verteidigung für drei bis vier Jahre Haft plädiert. Dem Sprecher zufolge wurde der Mann in sieben Fällen wegen vollendeter einfacher Brandstiftung und in zwei Fällen wegen versuchter Brandstiftung verurteilt. Ursprünglich sollten 17 Fälle verhandelt werden. Einige wurden eingestellt, weil die Beweislage schlecht war; andere, weil die Flammen schnell gelöscht wurden.
Der Mann, der bei einer Gartenbaufirma angestellt war, wurde von der Polizei festgenommen und sitzt seit dem 5. Juli in Untersuchungshaft. Zum Prozessauftakt hatte er einen Teil der ihm vorgeworfenen Taten gestanden, aber betont, dass er immer darauf geachtet habe, niemanden zu verletzen. Ihm sei es um das Lob von den Kameraden nach den Einsätzen gegangen. Feuer legte der 33Jährige in Hildesheim unter anderem in Kleingartenkolonien, an Fahrzeugen sowie an der Terrasse eines leerstehenden Hauses.
Bundesweit sorgen Feuerwehrmänner immer wieder für Aufsehen, weil sie aus Geltungsdrang oder Langeweile zu Feuerteufeln werden. Oft enden solche Serien für die Täter im Gefängnis. Der Strafrahmen für Brandstiftung liegt zwischen einem Jahr und zehn Jahren (Aktenzeichen: 20 KLs 21 Js 22405/18).