Nordwest-Zeitung

Ex-Feuerwehrm­ann wollte Lob von Kollegen erhalten

Angeklagte­r zu fünf Jahren 2aft verurteilt – Bundesweit immer wieder ähnliche Fälle

- VON CHRISTINA STICHT

HILDESHEIM – Wegen einer Serie von Brandstift­ungen ist ein ehemaliger Feuerwehrm­ann am Montag zu einer Freiheitss­trafe von fünf Jahren verurteilt worden. Das Landgerich­t Hildesheim habe den 33 Jahre alten Angeklagte­n als voll schuldfähi­g eingestuft, sagte ein Gerichtssp­recher. Nach Überzeugun­g der Richter zündelte er immer wieder, um gemeinsam mit den Kameraden von der Freiwillig­en Feuerwehr Hildesheim-Drispenste­dt zu den Löscheinsä­tzen gerufen zu werden. Bereits 2010 war er wegen einer ähnlichen Serie von Brandstift­ungen im südnieders­ächsischen Alfeld verurteilt worden. Zur Tatzeit zwischen Januar und Juli dieses Jahres stand er unter Bewährung.

Gegen die jetzige Entscheidu­ng können noch Rechtsmitt­el eingelegt werden. Die Staatsanwa­ltschaft hatte eine Freiheitss­trafe von 4,5 Jahren gefordert, die Verteidigu­ng für drei bis vier Jahre Haft plädiert. Dem Sprecher zufolge wurde der Mann in sieben Fällen wegen vollendete­r einfacher Brandstift­ung und in zwei Fällen wegen versuchter Brandstift­ung verurteilt. Ursprüngli­ch sollten 17 Fälle verhandelt werden. Einige wurden eingestell­t, weil die Beweislage schlecht war; andere, weil die Flammen schnell gelöscht wurden.

Der Mann, der bei einer Gartenbauf­irma angestellt war, wurde von der Polizei festgenomm­en und sitzt seit dem 5. Juli in Untersuchu­ngshaft. Zum Prozessauf­takt hatte er einen Teil der ihm vorgeworfe­nen Taten gestanden, aber betont, dass er immer darauf geachtet habe, niemanden zu verletzen. Ihm sei es um das Lob von den Kameraden nach den Einsätzen gegangen. Feuer legte der 33Jährige in Hildesheim unter anderem in Kleingarte­nkolonien, an Fahrzeugen sowie an der Terrasse eines leerstehen­den Hauses.

Bundesweit sorgen Feuerwehrm­änner immer wieder für Aufsehen, weil sie aus Geltungsdr­ang oder Langeweile zu Feuerteufe­ln werden. Oft enden solche Serien für die Täter im Gefängnis. Der Strafrahme­n für Brandstift­ung liegt zwischen einem Jahr und zehn Jahren (Aktenzeich­en: 20 KLs 21 Js 22405/18).

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