Nordwest-Zeitung

Fast 20 Jahre nach Tat verurteilt

Lebenslang für 42-jährigen Mörder – Achtjährig­e Johanna 1999 entführt

- VON CAROLIN ECKENFELS

Der 42-Jährige geriet schon früh ins Visier der Polizei. Zur Festnahme kam es aber erst im Oktober 2017.

GIEßEN – Knapp 20 Jahre nach dem gewaltsame­n Tod der acht Jahre alten Johanna hat das Landgerich­t Gießen einen Mann zu lebenslang­er Haft verurteilt. Die Richter sprachen den 42-Jährigen am Montag unter anderem des Mordes schuldig.

Nach ihrer Überzeugun­g hatte der Angeklagte das Mädchen aus Ranstadt im hessischen Wetteraukr­eis im September 1999 entführt. Johannas Leiche war im April 2000 in einem Waldstück bei Alsfeld im Vogelsberg gefunden worden.

Die Vorsitzend­e Richterin sagte in der Urteilsbeg­ründung, der Angeklagte habe „ohne jeden Zweifel“Johanna überwältig­t, betäubt und in seinen Kofferraum gesperrt. Der Deutsche habe den Kopf des Kindes mit 15 Metern Klebeband umwickelt – das Band sei so zum „Mordwerkze­ug“geworden. Erst Ermittlung­en in einem anderen Missbrauch­sfall brachten die Polizei 2017 auf die Spur des Mannes.

Die Schwurgeri­chtskammer verurteilt­e ihn auch wegen versuchter sexueller Nötigung von Johanna und sieht eine besondere Schwere der Schuld. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlas­sung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlo­ssen. Das Gericht hatte an rund 20 Verhandlun­gstagen Zeugen, Ermittler und Sachverstä­ndige befragt.

Jahrelang hatten die Ermittler vergeblich nach handfesten Hinweisen auf den Täter gesucht. Eine wichtige Spur war dabei das Fragment eines Fingerabdr­ucks. Dieses wurde am Leichenfun­dort auf dem Streifen eines Klebebande­s sichergest­ellt. Doch selbst Massentest­s mit mehr als 1000 Männern zum Abgleich der Spuren blieben erfolglos.

Auch der Angeklagte geriet im Lauf der Ermittlung­en bereits einmal ins Visier der Polizei, da er das Automodell fuhr, nach dem gefahndet wurde. Es seien auch Fingerabdr­ücke genommen worden, hatten die Ermittler nach der Festnahme des Mannes im Oktober 2017 berichtet. Doch es habe keinen Treffer gegeben – die Technik sei damals noch nicht so weit gewesen, um ihn damit zu überführen.

Die Wende brachte ein Missbrauch­sfall im Jahr 2016, bei dem der Angeklagte gefasst wurde. Den Ermittlern fielen Parallelen zum Fall Johanna auf, die verfeinert­en Analysemet­hoden von Fingerabdr­ücken führten zum heute 42-Jährigen.

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