Schwimmlehrer muss zwölf Jahre in Haft
34-Jähriger wegen Missbrauchs verurteilt – 200 Taten zur Last gelegt
BADEN-BADEN – Wegen teils schweren sexuellen Missbrauchs kleiner Mädchen während seiner Schwimmkurse muss ein 34-jähriger Schwimmlehrer zwölf Jahre in Haft. Das Landgericht BadenBaden verhängte gegen den Deutschen am Montag zudem die Sicherungsverwahrung. Damit kann der Mann auch nach Verbüßung seiner Haftstrafe erstmal nicht freikommen.
Der 34-Jährige hat sich nach Überzeugung des Gerichts während von ihm geleiteten Schwimmkursen an seinen Opfern vergangen. Die Taten geschahen demnach im Schwimmbecken oder auch in der Umkleide von Schwimmbädern im Kreis Rastatt, Ortenaukreis, Kreis Calw sowie in Lörrach und Baden-Baden. Die schweren Übergriffe hatte der Mann zum Teil mit einer Unterwasserkamera gefilmt. Entsprechende Aufnahmen waren bei Durchsuchungen seiner Wohnung sichergestellt worden.
Der Angeklagte hatte die Taten am zweiten Prozesstag in einer von seinem Anwalt verlesenen Erklärung zum Teil eingeräumt, aber seinen ehemaligen Chef beschuldigt, ihn erpresst und zu einem Teil der Straftaten gezwungen zu haben. Die Vorwürfe erwiesen sich rasch als haltlos.
Dem 34-Jährigen wurden rund 200 zwischen Oktober 2015 und September 2017 begangene Taten zur Last gelegt. Darunter sind neben schwerem Missbrauch auch Nötigung, Körperverletzung und massive Einschüchterung einiger Kinder. Das jüngste war erst vier Jahre alt. Im Verlauf des Prozesses gab er einen Großteil der Taten zu.