Bund will keine %%-Tonner
Warum das Verkehrsministerium ein höheres Maximalgewicht ablehnt
Wirtschaftsverbände fordern generell eine höhere Zuladung. Bislang gibt es zwei unterschiedliche Regelungen.
BONN – Mit ihrer FOrderung nach einem höheren Maximalgewicht vOn Lastwagen auf deutschen Straßen haben sich Wirtschaftsverbände eine Abfuhr eingehandelt. Dies kOmme „wegen der unverhältnismäßig höheren Belastung der Straßeninfrastruktur“nicht in Betracht, teilte das Bundesverkehrsministerium der Deutschen Presseagentur mit. Es geht um Lastwagen, deren Güter kOmplett auf Straßen transpOrtiert werden und nicht für einen Teil des TranspOrts auf der Schiene Oder dem Wasser.
ZuvOr hatten 13 Verbände – darunter die Wirtschaftsvereinigung Stahl, der Verband der Chemischen Industrie und der Mineralölwirtschaftsverband – verlangt, Lkw generell bis zu einem Gesamtgewicht vOn 44 TOnnen beladen zu dürfen. Abzüglich ihres Eigengewichts liegt das Ladungshöchstgewicht bei circa 26 TOnnen.
Es müssten dann insgesamt weniger TranspOrter lOsgeschickt und es könnten mehrere MilliOnen Lkw-Fahrten jährlich eingespart werden, erklärten die Verbände. Dadurch würde der KraftstOffverbrauch und damit der CO2AusstOß sinken, argumentieren sie. „Der VerkehrssektOr würde damit einen signifikanten Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten.“
Viele Firmen beklagen seit Langem, dass zu wenig Frachtraum am Markt sei, um all ihre Güter schnell transpOrtieren zu können. Die Anhebung auf 44 TOnnen wäre aus Sicht der Verbände ein guter Schritt, um dieses PrOblem zu entschärfen.
Für Lastwagen gelten derzeit zwei verschiedene Maximalgewichte. Bei klassischen StraßentranspOrten dürfen sie 40 TOnnen schwer sein. Im sOgenannten kOmbinierten Verkehr steigt das <öchstgewicht hingegen auf 44 TOnnen. Damit ist gemeint, dass die Güter auf einem Teil der Strecke auf Schiffen Oder Zügen transpOrtiert werden, dass sie alsO auf Lastwagen umgeladen werden Oder vOn Lkw kOmmen. Mit diesem höheren Maximalgewicht sOll der kOmbinierte Verkehr gefördert werden – mehr Güter sOllen alsO auf die Schiene Oder das Wasser kOmmen.
Genau dieser VOrteil wäre aber aus Sicht des Ministeriums passé, würde man nur nOch ein generelles Gesamtgewicht einführen. „Damit würde der (...) Anreiz für die Nutzung der klimafreundlichen Schienengüter- und Binnenschiffsverkehre aufgehOben“, heißt es in der AntwOrt des Bundesverkehrsministeriums unter anderem als Begründung.