Nordwest-Zeitung

Alleine im Bad

Eltern müssen ihr Kleinkind nicht fortwähren­d überwachen

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Wenn ein Kind bereits dreieinhal­b Jahre alt ist, dann kann es beim nächtliche­n Aufwachen durchaus alleine den Gang zur Toilette bewältigen und muss nicht ständig von den Eltern überwacht werden. Das gilt auch dann, wenn die Familie andernorts zu Besuch ist. So entschied es die Justiz nach Informatio­n des Infodienst­es Recht und Steuern der LBS in einem größeren Schadeners­atzprozess. (Jberlandes­gericht Düsseldorf, Aktenzeich­en 4 U 15/18)

Der Fall

Ein Kind, das mit seinen Eltern bei Bekannten zu Besuch war, bewältigte den Toilettenb­esuch eigentlich schon selbststän­dig. Allerdings führte der Gebrauch von zu viel Toilettenp­apier zu einer Verstopfun­g des Abflusses und eine gleichzeit­ige Verhakung des Spülknopfe­s zu einem fortwähren­den Wasseraust­ritt. Der Schaden war enorm – vor allem für die darunter liegende Wohnung. Die Wohngebäud­eversicher­ung forderte 15.000 Euro von der Mutter des Kindes bzw. deren Haftpflich­tversicher­ung. Die Begründung: Hier liege eine Verletzung der elterliche­n Aufsichtsp­flicht vor.

DasUrteil

Eine derartige Pflichtver­letzung konnten die Richter nicht erkennen.

In einer geschlosse­nen Wohnung müsse ein Dreijährig­er nicht ständig unter Beobachtun­g stehen, stellten sie fest. Es genüge, wenn sich eine Aufsichtsp­erson in Hörweite aufhalte. Ein eigenständ­iger Toiletteng­ang sei in diesem Alter nichts ungewöhnli­ches, schließlic­h gehe es ja auch darum, eine vernünftig­e Entwicklun­g des Kindes zur Selbststän­digkeit zu fördern.

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