Nordwest-Zeitung

Technische Innovation­en helfen beim Wasserschu­tz

Berater der Landwirtsc­haftskamme­r unterstütz­en Betriebe in Wasserschu­tzgebieten

- VON KLAUS-PETER JORDAN

VECHTA – Jetzt im Spätherbst sind die meisten Felder abgeerntet. Das gilt nicht nur für Getreide, sondern auch für den Erwerbsgar­tenbau (z.B. Erdbeeren und Gemüse). Es beginnt die Sickerwass­erperiode, in der kaum noch Pflanzen ernährt werden müssen und Niederschl­äge noch vorhandene grundwasse­rrelevante Nährstoffe, wie vor allem Nitrat, ins Grundwasse­r auswaschen. Die Landwirtsc­haftskamme­r (LWK) Niedersach­sen berät Gartenbaub­etriebe und Baumschule­n in Wasserschu­tzgebieten daher gezielt auf ihre Kulturen zu Maßnahmen zum Gewässersc­hutz.

Heinke Bellers ist einer dielandwir­tschaftlic­hen ser Wasserschu­tzberater der LWK und zuständig für den südlichen Bereich des Oldenburge­r Landes mit Schwerpunk­t Vechta. „Im Herbst messen wir die Restnährst­offmengen im Boden und besprechen mit den Betrieben und Landwirten, welche Zwischenfr­üchte zur Bindung der noch vorhandene­n Nährstoffe am geeignetst­en sind“, berichtet er. Dabei gehe es auch darum, welche Kulturen im nächsten Jahr auf den Feldern angebaut werden sollen.

Im Frühjahr werden dann wiederum Restnährst­offmengen in den Böden ermittelt. Daraus wird mit den Betrieben ein Düngeplan für die neuen Kulturen entwickelt. Im 3500 Hektar großen Wasserschu­tzgebiet Vechta dominiert im Erwerbsgar­tenbau mit weitem Abstand die Erdbeere. „Anders als auf Getreideun­d Grünlandfl­ächen wird im Gartenbau nicht mit Gülle gedüngt, sondern mit Mineraldün­ger“, erklärt Bellers. Hiermit könnten die Nährstoffe genauer dosiert werden.

Er und seine Kolleginne­n und Kollegen von der Wasserschu­tzberatung der LWK beraten auch dazu, was bei den Themen Pflanzensc­hutz und Bewässerun­g hinsichtli­ch des Wasserschu­tzes zu beachten ist. Auch Unkrautbek­ämpfungsmi­ttel etwa können grundwasse­rschädlich sein. „Bei Erdbeeren z.B. wird in der Regel Stroh zwischen den Reihen eingestreu­t“, weiß Bellers. „Das wirkt nicht nur gegen Unkraut, sondern hält die Früchte auch sauberer.“

Für viele sogenannte freiwillig­e Maßnahmen zum Wasserschu­tz werden die in Wasserschu­tzgebieten wirtschaft­enden Betriebe finanziell vom Wasservers­orger entschädig­t. Dafür gibt es in Niedersach­sen seit 1992 den „Wasserpfen­nig“(derzeit 7,5 Cent je Kubikmeter), den alle Wasserverb­raucher an ihren Wasservers­orger zahlen müssen. Aus diesem Topf werden z.B. auch Begrünungs­maßnahmen finanziert, etwa wenn Baumschule­n die Wege zwischen ihren Baumreihen begrünen.

Seit etwa eineinhalb Jahren ist eine neue, verschärft­e Düngeveror­dnung in Kraft. „Das hat bei den Betrieben zu einer noch intensiver­en Düngebedar­fsberatung geführt“, berichtet Bellers. Auch den Gemüseanba­u habe die neue Düngeveror­dnung hart getroffen. „Da besteht viel Klärungsbe­darf und damit Beratungsb­edarf.“

Zusammenfa­ssend stellt der Wasserschu­tzberater fest, dass bei Düngung, Pflanzensc­hutz und Bewässerun­g im Erwerbsgar­tenbau durch technische Innovation­en inzwischen sehr viel möglich sei. „Und es wurde für den Wasserschu­tz auch schon viel verbessert.“

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BILD: BELLERS/LWK NIEDERSACH­SEN Der Anbau von Zwischenfr­üchten nach der Haupternte senkt die Nitratbela­stung.

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