Technische Innovationen helfen beim Wasserschutz
Berater der Landwirtschaftskammer unterstützen Betriebe in Wasserschutzgebieten
VECHTA – Jetzt im Spätherbst sind die meisten Felder abgeerntet. Das gilt nicht nur für Getreide, sondern auch für den Erwerbsgartenbau (z.B. Erdbeeren und Gemüse). Es beginnt die Sickerwasserperiode, in der kaum noch Pflanzen ernährt werden müssen und Niederschläge noch vorhandene grundwasserrelevante Nährstoffe, wie vor allem Nitrat, ins Grundwasser auswaschen. Die Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen berät Gartenbaubetriebe und Baumschulen in Wasserschutzgebieten daher gezielt auf ihre Kulturen zu Maßnahmen zum Gewässerschutz.
Heinke Bellers ist einer dielandwirtschaftlichen ser Wasserschutzberater der LWK und zuständig für den südlichen Bereich des Oldenburger Landes mit Schwerpunkt Vechta. „Im Herbst messen wir die Restnährstoffmengen im Boden und besprechen mit den Betrieben und Landwirten, welche Zwischenfrüchte zur Bindung der noch vorhandenen Nährstoffe am geeignetsten sind“, berichtet er. Dabei gehe es auch darum, welche Kulturen im nächsten Jahr auf den Feldern angebaut werden sollen.
Im Frühjahr werden dann wiederum Restnährstoffmengen in den Böden ermittelt. Daraus wird mit den Betrieben ein Düngeplan für die neuen Kulturen entwickelt. Im 3500 Hektar großen Wasserschutzgebiet Vechta dominiert im Erwerbsgartenbau mit weitem Abstand die Erdbeere. „Anders als auf Getreideund Grünlandflächen wird im Gartenbau nicht mit Gülle gedüngt, sondern mit Mineraldünger“, erklärt Bellers. Hiermit könnten die Nährstoffe genauer dosiert werden.
Er und seine Kolleginnen und Kollegen von der Wasserschutzberatung der LWK beraten auch dazu, was bei den Themen Pflanzenschutz und Bewässerung hinsichtlich des Wasserschutzes zu beachten ist. Auch Unkrautbekämpfungsmittel etwa können grundwasserschädlich sein. „Bei Erdbeeren z.B. wird in der Regel Stroh zwischen den Reihen eingestreut“, weiß Bellers. „Das wirkt nicht nur gegen Unkraut, sondern hält die Früchte auch sauberer.“
Für viele sogenannte freiwillige Maßnahmen zum Wasserschutz werden die in Wasserschutzgebieten wirtschaftenden Betriebe finanziell vom Wasserversorger entschädigt. Dafür gibt es in Niedersachsen seit 1992 den „Wasserpfennig“(derzeit 7,5 Cent je Kubikmeter), den alle Wasserverbraucher an ihren Wasserversorger zahlen müssen. Aus diesem Topf werden z.B. auch Begrünungsmaßnahmen finanziert, etwa wenn Baumschulen die Wege zwischen ihren Baumreihen begrünen.
Seit etwa eineinhalb Jahren ist eine neue, verschärfte Düngeverordnung in Kraft. „Das hat bei den Betrieben zu einer noch intensiveren Düngebedarfsberatung geführt“, berichtet Bellers. Auch den Gemüseanbau habe die neue Düngeverordnung hart getroffen. „Da besteht viel Klärungsbedarf und damit Beratungsbedarf.“
Zusammenfassend stellt der Wasserschutzberater fest, dass bei Düngung, Pflanzenschutz und Bewässerung im Erwerbsgartenbau durch technische Innovationen inzwischen sehr viel möglich sei. „Und es wurde für den Wasserschutz auch schon viel verbessert.“