Kommt Stadt 2019 vor Gericht?
OVG Lüneburg könnte über Klage der Umwelthilfe entscheiden
Sind Fahrverbote nötig, um den StickdioxidGrenzwert in Oldenburg einzuhalten; Diese Frage soll gerichtlich gekl<rt werden. Zust<ndig ist voraussichtlich das Oberverwaltungsgericht.
OLDENBURG/LÜNEBURG – Mittlerweile 30 Städte bundesweit hat die Deutsche Umwelthilfe wegen Überschreitung von Schadstoff-Grenzwerten verklagt. Am 24. Oktober ging beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg auch eine Klage gegen die Stadt Oldenburg ein (Az. 12 KN 182/18). Der Verein will erreichen, dass in Oldenburg bis spätestens Sommer 2019 die Grenzwerte einge-
halten werden – durch Fahrverbote.
Das Normenkontrollverfahren befinde sich in einem frühen Stadium, teilte eine OVG-Sprecherin am Mittwoch mit. Zunächst würden Stellungnahmen eingeholt; die müssten gesichtet und bewertet werden. Der Zeitraum bis zur Verhandlung lasse sich nicht abschätzen, werde aber „eher länger“dauern.
notfalls
Ob es überhaupt zu einer Verhandlung in Lüneburg kommt, oder ein anderes Gericht zuständig wird, steht noch nicht fest. Die Stadt hat die Aufforderung erhalten, sich bis kommenden Montag zur Zuständigkeit des OVG zu äußern. „Wir prüfen das“, teilte ein Sprecher mit.
Verwaltung und Ratsmehrheit sind überzeugt, dass sich die Grenzwerte an der Mess- station Heiligengeistwall ohne Fahrverbote einhalten lassen. Wesentliche Maßnahme ist aus Sicht der Stadt die Erneuerung der VWG-Busflotte. Umfangreiche Neuanschaffungen sind für 2019 geplant.
„Wenn in Oldenburg eine einzelne Maßnahme ausreichen sollte, würde uns das freuen“, kontert Dorothee Saar. Die Leiterin des Bereichs Verkehr und Luftreinhaltung der Umwelthilfe bezweifelt das. Die Erfahrung zeige, dass die Belastung nur ein Bündel von Maßnahmen ausreichend senken könne.
Neben Oldenburg muss sich aktuell auch Hannover juristisch mit der Deutschen Umwelthilfe auseinandersetzen. Seit 1. November ist gegen die Landeshauptstadt eine sogenannte Normenkontrollklage in Lüneburg anhängig (Az. 12 KN 192/18).