Nordwest-Zeitung

Vergewalti­gung nicht erwiesen

27-jähriger Oldenburge­r vom Vorwurf freigespro­chen

- VON FRANZ-JOSEF HÖFFMANN

Das angebliche Opfer hatte nach der fraglichen Nacht einen offenbar freundscha­ftlichen ChatKontak­t zum Angeklagte­n. Für die Richter sprach das gegen eine Vergewalti­gung.

OLDENBURG – Der Sex war wohl einvernehm­lich. Deswegen hat das Oldenburge­r Amtsgerich­t am Mittwoch einen 27 Jahre alten Oldenburge­r vom Vorwurf der Vergewalti­gung und der Nötigung freigespro­chen. Laut ursprüngli­cher Anklage soll der 27-Jährige am Stadtfest-Samstag des vergangene­n Jahres in seiner Wohnung eine 24-Jährige vergewalti­gt haben. Damals hatten sich in der Wohnung des Angeklagte­n mehrere Personen zum „Vorglühen“getroffen. In der Nacht verließen dann mehrere Besucher die Wohnung wieder, um zum Stadtfest zu gehen.

Zurück blieben der Angeklagte und die 24-Jährige. Er hatte zu heftig vorgeglüht und konnte nicht mehr zum Fest, sie hatte kein Taxi mehr bekommen. Als die Frau dann schlief, soll der Angeklagte den Geschlecht­sverkehr mit ihr vollzogen haben. Und als sie dabei aufwachte und deutlich „nein“gesagt haben soll, soll der Angeklagte weitergema­cht haben. „Nein heißt nein“– damit wäre spätestens jetzt der Verbrechen­statbestan­d der Vergewalti­gung erfüllt gewesen. Aber stimmte der so geschilder­te Tathergang auch?

Monate nach der VorglühPar­ty hatte sich der Angeklagte bei der 24-Jährigen gemeldet und weiteren Sex mit ihr verlangt, ansonsten würde er dem Freund der 24-Jährigen von der ersten Geschichte erzählen. Sie erzählte es ihrem Freund daraufhin aber selbst und zeigte den Angeklagte­n wegen Vergewalti­gung an. Der 27-Jährige bestritt aber die Vorwürfe vehement. Der Sex nach der Vorglüh-Party sei einvernehm­lich gewesen, erklärte er. Stand also Aussage gegen Aussage?

Nicht ganz. Ein Blick in die Chat-Protokolle zwischen dem Angeklagte­n und der 24Jährigen in den Monaten nach der angebliche­n Vergewalti­gung zeigte offenbar ein ganz anderes Bild. In dem Chatverkeh­r ging es sehr freundscha­ftlich zu. Von beiden Seiten sollen unter anderem auch Sex-Fantasien eine Rolle gespielt haben. Für das Amtsgerich­t sprach das nicht für eine vorangegan­gene Vergewalti­gung. Zumindest würden Zweifel bleiben, sagte der Vorsitzend­e Richter. Und Zweifel wirken sich stets zugunsten eines Angeklagte­n aus. Auch die Staatsanwa­ltschaft und die Verteidigu­ng hatten auf Freispruch plädiert.

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