Vergewaltigung nicht erwiesen
27-jähriger Oldenburger vom Vorwurf freigesprochen
Das angebliche Opfer hatte nach der fraglichen Nacht einen offenbar freundschaftlichen ChatKontakt zum Angeklagten. Für die Richter sprach das gegen eine Vergewaltigung.
OLDENBURG – Der Sex war wohl einvernehmlich. Deswegen hat das Oldenburger Amtsgericht am Mittwoch einen 27 Jahre alten Oldenburger vom Vorwurf der Vergewaltigung und der Nötigung freigesprochen. Laut ursprünglicher Anklage soll der 27-Jährige am Stadtfest-Samstag des vergangenen Jahres in seiner Wohnung eine 24-Jährige vergewaltigt haben. Damals hatten sich in der Wohnung des Angeklagten mehrere Personen zum „Vorglühen“getroffen. In der Nacht verließen dann mehrere Besucher die Wohnung wieder, um zum Stadtfest zu gehen.
Zurück blieben der Angeklagte und die 24-Jährige. Er hatte zu heftig vorgeglüht und konnte nicht mehr zum Fest, sie hatte kein Taxi mehr bekommen. Als die Frau dann schlief, soll der Angeklagte den Geschlechtsverkehr mit ihr vollzogen haben. Und als sie dabei aufwachte und deutlich „nein“gesagt haben soll, soll der Angeklagte weitergemacht haben. „Nein heißt nein“– damit wäre spätestens jetzt der Verbrechenstatbestand der Vergewaltigung erfüllt gewesen. Aber stimmte der so geschilderte Tathergang auch?
Monate nach der VorglühParty hatte sich der Angeklagte bei der 24-Jährigen gemeldet und weiteren Sex mit ihr verlangt, ansonsten würde er dem Freund der 24-Jährigen von der ersten Geschichte erzählen. Sie erzählte es ihrem Freund daraufhin aber selbst und zeigte den Angeklagten wegen Vergewaltigung an. Der 27-Jährige bestritt aber die Vorwürfe vehement. Der Sex nach der Vorglüh-Party sei einvernehmlich gewesen, erklärte er. Stand also Aussage gegen Aussage?
Nicht ganz. Ein Blick in die Chat-Protokolle zwischen dem Angeklagten und der 24Jährigen in den Monaten nach der angeblichen Vergewaltigung zeigte offenbar ein ganz anderes Bild. In dem Chatverkehr ging es sehr freundschaftlich zu. Von beiden Seiten sollen unter anderem auch Sex-Fantasien eine Rolle gespielt haben. Für das Amtsgericht sprach das nicht für eine vorangegangene Vergewaltigung. Zumindest würden Zweifel bleiben, sagte der Vorsitzende Richter. Und Zweifel wirken sich stets zugunsten eines Angeklagten aus. Auch die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung hatten auf Freispruch plädiert.