Eltern bleiben nach brutalem Babytod straffrei
Nur Vater oder Mutter kommen als Täter infrage – Doch der Polizei fehlen die Beweise
GÖTTINGEN – Der gewaltsame Tod eines kleinen Jungen aus Göttingen bleibt ohne strafrechtliche Folgen. Für die Staatsanwaltschaft kämen zwar nur Vater oder Mutter als Täter infrage, sagte ein Sprecher der Ermittlungsbehörde. „Es war definitiv ein Tötungsdelikt.“Da sich aber nicht beweisen lässt, wer von beiden die Tat begangen hat, sei das Verfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge eingestellt worden.
Die damals 22 und 30 Jahre alten Eheleute waren im Janudie ar dieses Jahres mit ihrem sechs Monate alten Jungen in einem Göttinger Krankenhaus erschienen. Sie gaben an, das Kind leide nach einem Sturz unter Luftnot. Die Ärzte konnten nicht mehr helfen. Für die Mediziner kam nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein
Sturz als Todesursache aber nicht infrage.
Dies wurde durch rechtsmedizinische Sachverständige bestätigt. „Fest steht: Das Kind ist durch fremde Hand gestorben“, sagte Oberstaatsanwalt Andreas Buick. „Es muss mehrfach feste Schläge mit einem harten Gegenstand erhalten haben oder mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen worden sein.“Der Junge habe jedenfalls massive Schädelverletzungen erlitten. „Sie waren äußerlich allerdings nicht sichtbar“, sagte Buick. Sie seien erst bei der Obduktion festgestellt worden.
Die Eltern beteuerten beide ihre Unschuld. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft komme aber niemand anders als Täter oder Täterin infrage. „Denkbar ist, dass der Vater Taten begangen und die Mutter davon nichts mitbekommen hat. Es könnte auch umgekehrt gewesen sein.“Denkbar sei auch, dass beide verantwortlich sind. „Da es keine sonstigen Beweise gibt, bleibt nur die Einstellung des Verfahrens.“
Der stellvertretende Leiter der Göttinger Staatsanwaltschaft, Frank-Michael Laue, hatte bereits während der Ermittlungen von einem „Dilemma“gesprochen, in dem seine Behörde stecke. Da die Unschuldsvermutung gelte, müsse man jeweils zugunsten eines Elternteils annehmen, dass der andere Elternteil die Taten begangen haben könnte.
Zu einer belastenden Aussage zwingen kann man die Eltern nicht. „Als Beschuldigte müssen sie sich selbst nicht belasten“, sagte Buick. „Und sie müssen den Ehepartner oder die Ehepartnerin nicht belasten.“Die lange gehegte Hoffnung der Ermittler, dass die anwaltlich vertretenen Eltern ihr Schweigen dennoch brechen und zur Aufklärung der Tat beitragen könnten, hat sich nicht erfüllt. Als Folge werde der Tod des kleinen Jungen jetzt ungesühnt bleiben, sagte Oberstaatsanwalt Buick. „Und das ist bitter.“
„Und das ist bitter“ANDREAS BUICK, OBERSTAATSANWALT