Nordwest-Zeitung

22 Monate Haft für Hackbeil-Attacke

Revision unbegründe­t

- VON FRANZ-JOSEF HÖFFMANN

OLDENBURG – Rechtskräf­tig geworden ist das Urteil der Oldenburge­r Schwurgeri­chtskammer gegen einen 39 Jahre alten Vietnamese­n aus Oldenburg, der einen Landsmann mit zwei Hackbeilen attackiert und schwerst verletzt hatte. Der Bundesgeri­chtshof habe die Revision des Angeklagte­n gegen das Urteil als unbegründe­t verworfen, bestätigte am Donnerstag Richterin Dr. Melanie Bitter, Pressespre­cherin des Landgerich­tes. Wie berichtet, hatte die Kammer unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann den Angeklagte­n im Juni dieses Jahres zu 22 Monaten Gefängnis verurteilt. Das Gericht wertete die Tat als gefährlich­e Körperverl­etzung. Den ursprüngli­chen Tatvorwurf des versuchten Totschlags ließen die Richter allerdings fallen. Ein Tötungsvor­satz ließ sich schon deswegen nicht sicher feststelle­n, weil das Motiv der Tat im Dunkeln geblieben war.

Es könnte sich bei der Attacke um eine Eifersucht­stat handeln. Dafür würde sprechen, dass der Angeklagte zunächst seine Lebensgefä­hrtin zusammenge­schlagen hatte, um dann mit den beiden Hackbeilen in die Nachbarwoh­nung zu gehen und den Landsmann anzugreife­n. Das Opfer, das am Arm und Hals getroffen wurde, war schwer verletzt worden. Nach Überzeugun­g der Kammer hat der Angeklagte bewusst auf das Opfer eingeschla­gen und eingestoch­en.

Das allerdings hatte der Angeklagte bestritten. Das Opfer habe sich vielmehr die Verletzung­en aus Versehen zugezogen, als es geflohen sei. Es sei quasi ins Hackebeil gefallen. Doch davon wollte die Schwurgeri­chtskammer nichts wissen.

Der Bundesgeri­chtshof hat jetzt die Feststellu­ngen und Überzeugun­gen der Oldenburge­r Schwurgeri­chtskammer im vollen Umfang geteilt. Deswegen wurde die Revision des Angeklagte­n auch verworfen. Die misshandel­te Lebensgefä­hrtin des Angeklagte­n hatte in dem Verfahren die Aussage verweigert. Sie will den Angeklagte­n nun heiraten.

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