22 Monate Haft für Hackbeil-Attacke
Revision unbegründet
OLDENBURG – Rechtskräftig geworden ist das Urteil der Oldenburger Schwurgerichtskammer gegen einen 39 Jahre alten Vietnamesen aus Oldenburg, der einen Landsmann mit zwei Hackbeilen attackiert und schwerst verletzt hatte. Der Bundesgerichtshof habe die Revision des Angeklagten gegen das Urteil als unbegründet verworfen, bestätigte am Donnerstag Richterin Dr. Melanie Bitter, Pressesprecherin des Landgerichtes. Wie berichtet, hatte die Kammer unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann den Angeklagten im Juni dieses Jahres zu 22 Monaten Gefängnis verurteilt. Das Gericht wertete die Tat als gefährliche Körperverletzung. Den ursprünglichen Tatvorwurf des versuchten Totschlags ließen die Richter allerdings fallen. Ein Tötungsvorsatz ließ sich schon deswegen nicht sicher feststellen, weil das Motiv der Tat im Dunkeln geblieben war.
Es könnte sich bei der Attacke um eine Eifersuchtstat handeln. Dafür würde sprechen, dass der Angeklagte zunächst seine Lebensgefährtin zusammengeschlagen hatte, um dann mit den beiden Hackbeilen in die Nachbarwohnung zu gehen und den Landsmann anzugreifen. Das Opfer, das am Arm und Hals getroffen wurde, war schwer verletzt worden. Nach Überzeugung der Kammer hat der Angeklagte bewusst auf das Opfer eingeschlagen und eingestochen.
Das allerdings hatte der Angeklagte bestritten. Das Opfer habe sich vielmehr die Verletzungen aus Versehen zugezogen, als es geflohen sei. Es sei quasi ins Hackebeil gefallen. Doch davon wollte die Schwurgerichtskammer nichts wissen.
Der Bundesgerichtshof hat jetzt die Feststellungen und Überzeugungen der Oldenburger Schwurgerichtskammer im vollen Umfang geteilt. Deswegen wurde die Revision des Angeklagten auch verworfen. Die misshandelte Lebensgefährtin des Angeklagten hatte in dem Verfahren die Aussage verweigert. Sie will den Angeklagten nun heiraten.