Virsäumnis mit schwerwiegenden Folgen
Trotz Aufforderungen zahlt 27-Jähriger Semesterbeitrag nicht und wird zwangse;matrikuliert
Der junge Mann hat aufgrund mehrerer Pannen die Rückmeldung zum Wintersemester versäumt. Nun muss er mindestens ein Semester pausieren; mit gravierenden finanzielle Folgen.
OLDENBURG – Das böse Erwachen kam am 14. Oktober. „Ich wollte mich zu einer Lehrveranstaltung anmelden und stellte fest, dass mich die Universität zwangsexmatrikuliert hat.“Der 27-Jährige, der aus Norden stammt und in Oldenburg wohnt, fiel nach eigenen Angaben aus allen Wolken. Denn mit der Exmatrikulation verliert er die Bafög-Förderung, von der er seinen Lebensunterhalt bestreitet. Gespräche mit der Universität verliefen erfolglos. Tut uns leid, da können wir nichts machen – so lautete sinngemäß die Antwort des Immatrikulationsamtes.
„Sie haben sich nicht für das kommende Semester rückgemeldet.“– Mit diesem Satz beginnt eine Erinnerung der Universität, die am 28. August im Uni-Mailfach des Studenten der Sozialwissenschaften landet. „Da schaue ich nicht regelmäßig hinein“, räumt der 27-Jährige ein. „Ich habe sie nicht gesehen.“
Bereits am 6. August habe er eine Mahnung per Post bekommen, macht die Erinnerungsmail der Universität deutlich. Die Exmatrikulation sei die „gesetzliche Folge, die ohne weitere Handlung oder Mitteilung durch das Immatrikulationsamt mit Ablauf des 30. September 2018 eintritt“.
Der Student bedauert, dass er auch diesen Brief nicht erhalten habe. „Es ist möglich, dass er gar nicht bei mir im Briefkasten gelandet ist; wir haben in der Straße Zustellprobleme“. „Dass die Universität so etwas nicht per Einschreiben verschickt, verstehe ich nicht.“Die Großeltern, die die Studiengebühren für ihn bezahlten, seien bereit, die ausstehenden 376,80 Euro jederzeit zu bezahlen.
Die Oma, die die Zahlungen veranlasst habe, sei Anfang des Jahres verstorben. Mit dem Opa habe es ein Missverständnis gegeben. „Ich ging davon aus, dass er das Geld überwiesen hat, und er dachte, er müsse nichts tun“, berichtet der 27-Jährige.
Die Universität habe ihn aufgefordert nachzuweisen, dass er das Versäumnis nicht selbst verschuldet habe. „Ich habe ihnen die Geschichte erzählt, aber das reichte nicht aus, um mich noch anzunehmen“, bedauert der Student, der seit 2012 studiert und nach eigenen Angaben im Sommersemester 2019 seinen Abschluss machen will.
Die Universität bedauert, dass der Mann gegen seinen Willen exmatrikuliert wurde. „Die Universität Oldenburg hat – wie alle Hochschulen – den originären Anspruch, ihre Studierenden auf den Studienabschluss und damit auf die Berufstätigkeit vorzubereiten“, teilt Sprecherin Corinna Dahm-Brey mit. Eine Exmatrikulation aufgrund
PRO...
den jungen Leuten auch ein Teil der Existenzgrundlage.
Allerdings verstehe ich nicht, wie der junge Mann eine ganze Batterie von Aufforderungen ignorieren konnte. Wer 14 Semester studiert hat, weiß, wie der Hase läuft! Wie wichtig ist ihm das Studium, wenn er keine Anstalten macht, seine Einschreibung zu überprüfen? Die Frist läuft Ende Juli ab, sie wird für säumige Zahler bis August verlängert. Die Uni hat genügend Brücken gebaut. Jetzt sollte der Student für seine Versäumnisse geradestehen. kiefe!@infoauto!.de nicht gezahlter Gebühren sei auch aus Sicht der Universität besonders bedauerlich.
Die Universität versuche mit großem Aufwand, eine solche Situation zu vermeiden, indem sie ihre Studierenden regelmäßig an deren Eigenverantwortung erinnere.
Allerdings habe die Universität im Fall des 27-Jährigen alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Schon mit der schriftlichen Zulassung zum Sommersemester seien die Studenten
...UND CONTRA
schnell das Chaos ein. Allerdings sollte eine Strafe auch Sinn machen und einigermaßen angemessen sein. In diesem Fall verliert ein Student, der eh nicht zu den Allerschnellsten gehört, offenbar kurz vor seinem Abschluss ein halbes Jahr. Das erscheint mir unverhältnismäßig. Was soll er mit dem halben Jahr anfangen – außer über sein Versäumnis nachzudenken? Was gewinnt die Uni durch einen Studenten in der Warteschleife? Eine Strafzahlung wäre sinnvoller.
@Die Autorin erreichen Sie unter mielca!ek@infoauto!.de daran erinnert worden, die Rückmeldefrist zum Wintersemester nicht zu versäumen. „Zudem gab es eine Plakataktion an der Universität, die an die Termine erinnert hat.“Mehrere schriftliche Erinnerungen per Brief und EMail machten Säumige auf die Frist aufmerksam, zählt Corinna Dahm-Brey auf. Im elektronischen Postfach könne jeder Student den Status seiner Einschreibung abrufen.
Auch nach Ablauf der Frist habe eine Tür offengestanden. „Wenn der Student nachweist, dass er das Versäumnis nicht selbst verschuldet hat – beispielsweise wegen einer Erkrankung oder eines Unfalls – ist eine nachträglich Annahme möglich.“Der 27-Jährige habe dies jedoch nicht darlegen können. Eine Immatrikulation zum Sommersemester 2019 sei – bei allen nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen – aber natürlich möglich.