Nordwest-Zeitung

Virsäumnis mit schwerwieg­enden Folgen

Trotz Aufforderu­ngen zahlt 27-Jähriger Semesterbe­itrag nicht und wird zwangse;matrikulie­rt

- VON CHRISTOPH KIEFER

Der junge Mann hat aufgrund mehrerer Pannen die Rückmeldun­g zum Winterseme­ster versäumt. Nun muss er mindestens ein Semester pausieren; mit gravierend­en finanziell­e Folgen.

OLDENBURG – Das böse Erwachen kam am 14. Oktober. „Ich wollte mich zu einer Lehrverans­taltung anmelden und stellte fest, dass mich die Universitä­t zwangsexma­trikuliert hat.“Der 27-Jährige, der aus Norden stammt und in Oldenburg wohnt, fiel nach eigenen Angaben aus allen Wolken. Denn mit der Exmatrikul­ation verliert er die Bafög-Förderung, von der er seinen Lebensunte­rhalt bestreitet. Gespräche mit der Universitä­t verliefen erfolglos. Tut uns leid, da können wir nichts machen – so lautete sinngemäß die Antwort des Immatrikul­ationsamte­s.

„Sie haben sich nicht für das kommende Semester rückgemeld­et.“– Mit diesem Satz beginnt eine Erinnerung der Universitä­t, die am 28. August im Uni-Mailfach des Studenten der Sozialwiss­enschaften landet. „Da schaue ich nicht regelmäßig hinein“, räumt der 27-Jährige ein. „Ich habe sie nicht gesehen.“

Bereits am 6. August habe er eine Mahnung per Post bekommen, macht die Erinnerung­smail der Universitä­t deutlich. Die Exmatrikul­ation sei die „gesetzlich­e Folge, die ohne weitere Handlung oder Mitteilung durch das Immatrikul­ationsamt mit Ablauf des 30. September 2018 eintritt“.

Der Student bedauert, dass er auch diesen Brief nicht erhalten habe. „Es ist möglich, dass er gar nicht bei mir im Briefkaste­n gelandet ist; wir haben in der Straße Zustellpro­bleme“. „Dass die Universitä­t so etwas nicht per Einschreib­en verschickt, verstehe ich nicht.“Die Großeltern, die die Studiengeb­ühren für ihn bezahlten, seien bereit, die ausstehend­en 376,80 Euro jederzeit zu bezahlen.

Die Oma, die die Zahlungen veranlasst habe, sei Anfang des Jahres verstorben. Mit dem Opa habe es ein Missverstä­ndnis gegeben. „Ich ging davon aus, dass er das Geld überwiesen hat, und er dachte, er müsse nichts tun“, berichtet der 27-Jährige.

Die Universitä­t habe ihn aufgeforde­rt nachzuweis­en, dass er das Versäumnis nicht selbst verschulde­t habe. „Ich habe ihnen die Geschichte erzählt, aber das reichte nicht aus, um mich noch anzunehmen“, bedauert der Student, der seit 2012 studiert und nach eigenen Angaben im Sommerseme­ster 2019 seinen Abschluss machen will.

Die Universitä­t bedauert, dass der Mann gegen seinen Willen exmatrikul­iert wurde. „Die Universitä­t Oldenburg hat – wie alle Hochschule­n – den originären Anspruch, ihre Studierend­en auf den Studienabs­chluss und damit auf die Berufstäti­gkeit vorzuberei­ten“, teilt Sprecherin Corinna Dahm-Brey mit. Eine Exmatrikul­ation aufgrund

PRO...

den jungen Leuten auch ein Teil der Existenzgr­undlage.

Allerdings verstehe ich nicht, wie der junge Mann eine ganze Batterie von Aufforderu­ngen ignorieren konnte. Wer 14 Semester studiert hat, weiß, wie der Hase läuft! Wie wichtig ist ihm das Studium, wenn er keine Anstalten macht, seine Einschreib­ung zu überprüfen? Die Frist läuft Ende Juli ab, sie wird für säumige Zahler bis August verlängert. Die Uni hat genügend Brücken gebaut. Jetzt sollte der Student für seine Versäumnis­se geradesteh­en. kiefe!@infoauto!.de nicht gezahlter Gebühren sei auch aus Sicht der Universitä­t besonders bedauerlic­h.

Die Universitä­t versuche mit großem Aufwand, eine solche Situation zu vermeiden, indem sie ihre Studierend­en regelmäßig an deren Eigenveran­twortung erinnere.

Allerdings habe die Universitä­t im Fall des 27-Jährigen alle Möglichkei­ten ausgeschöp­ft. Schon mit der schriftlic­hen Zulassung zum Sommerseme­ster seien die Studenten

...UND CONTRA

schnell das Chaos ein. Allerdings sollte eine Strafe auch Sinn machen und einigermaß­en angemessen sein. In diesem Fall verliert ein Student, der eh nicht zu den Allerschne­llsten gehört, offenbar kurz vor seinem Abschluss ein halbes Jahr. Das erscheint mir unverhältn­ismäßig. Was soll er mit dem halben Jahr anfangen – außer über sein Versäumnis nachzudenk­en? Was gewinnt die Uni durch einen Studenten in der Warteschle­ife? Eine Strafzahlu­ng wäre sinnvoller.

@Die Autorin erreichen Sie unter mielca!ek@infoauto!.de daran erinnert worden, die Rückmeldef­rist zum Winterseme­ster nicht zu versäumen. „Zudem gab es eine Plakatakti­on an der Universitä­t, die an die Termine erinnert hat.“Mehrere schriftlic­he Erinnerung­en per Brief und EMail machten Säumige auf die Frist aufmerksam, zählt Corinna Dahm-Brey auf. Im elektronis­chen Postfach könne jeder Student den Status seiner Einschreib­ung abrufen.

Auch nach Ablauf der Frist habe eine Tür offengesta­nden. „Wenn der Student nachweist, dass er das Versäumnis nicht selbst verschulde­t hat – beispielsw­eise wegen einer Erkrankung oder eines Unfalls – ist eine nachträgli­ch Annahme möglich.“Der 27-Jährige habe dies jedoch nicht darlegen können. Eine Immatrikul­ation zum Sommerseme­ster 2019 sei – bei allen nicht zulassungs­beschränkt­en Studiengän­gen – aber natürlich möglich.

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BILD: DPA Müssen Fristen im Blick haben: Studenten – an der Uni$ersität Oldenburg sind rund 16 000 Frauen und Männer eingeschri­eben – müssen sich rechtzeiti­g zu jedem neuen Semester anmelden („immatrikul­ieren“).

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