Neue Regel ohne viel Bürokratie
Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, macht sich für die Reform der Grundsteuer stark.
FRAGE: Zinanzminister Scholz will die Grundsteuer neu gestalten. Rechnen Sie diesmal mit einem Erfolg der Bemühungen?
LANDSBERG: Die Reform der Grundsteuer muss jetzt kommen, es ist fünf vor Zwölf. Das Verfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, bis 31. Dezember 2019 eine neue, gerechtere Regelung vorzulegen und hat die bisherigen Bestimmungen für verfassungswidrig erklärt. Wenn die Frist versäumt würde, könnte die Steuer nicht mehr erhoben werden. Es geht nicht darum, das Gesamtaufkommen zu erhöhen, sondern die Belastungen gerechter zu verteilen. Es kann ja nicht sein, dass eine schicke Villa an der Elbchaussee mit weniger Grundsteuer belastet ist als eine einfache Vierzimmerwohnung im Ruhrgebiet.
FRAGE: Welches Modell wünschen sich die Kommunen? LANDSBERG: Natürlich brauchen wir einen einfachen Ansatz, der möglichst ohne viel Bürokratie umgesetzt werden kann. Ein reiner Flächenansatz, wonach das alte Einfamilienhaus ebenso bewertet wird wie ein mehrstöckiger neuer Bau, nur weil vielleicht die Fläche die gleiche ist, würde den geforderten Gerechtigkeitsmaßstab sicher nicht beachten. Der vom Finanzminister eingebrachte Ansatz, Mieteinnahmen zu berücksichtigen, ist ein denkbarer Weg. Die Mieteinnahmen sind dem Finanzamt ja bekannt, da der Eigentümer die bei der Einkommenssteuererklärung angeben muss. FRAGE: W"re es nicht besser, die komplizierte Grundsteuer einfach abzuschaffen? LANDSBERG: Die Grundsteuer ist unverzichtbarer Baustein der kommunalen Daseinsvorsorge der Bürger. Mit den bundesweiten Einnahmen von 14 Milliarden Euro pro Jahr finanzieren Kommunen eine Vielzahl von Leistungen für die Bürger und leisten darüber Beiträge zum Beispiel für den Ausbau der Kinderbetreuung, Spielplätze, Schulen, freiwillige Feuerwehr, Parks und Schwimmbäder. Nach der Gewerbesteuer ist die Grundsteuer die zweithöchste EinnahmeLuelle der Städte und Gemeinden mit eigenem Hebesatzrecht. FRAGE: Aber durch die Reform drohen für viele Mieter und Eigentümer Mehrbelastungen. LANDSBERG: Die Grundsteuer muss gerecht und nachvollziehbar neu geregelt werden. Deshalb wird es in jedem neuen Bewertungsmodell Gewinner und Verlierer geben müssen. Denn das Verfassungsgericht hat entschieden, dass die ungleiche und damit ungerechte Grundbesteuerung beendet werden muss.