Reform sorgt schon vor Bekanntwerden für Zündstoff
Verfassungsgericht hat Berechnung wegen veralteter Einheitswerte gerügt
BERLIN – Auf einen Bierdeckel passt diese Steuerreform nicht. Die von Millionen Bürgern mit Grundstücken und Immobilien zu zahlende Grundsteuer ist schon heute eine komplizierte Sache – nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht musste eine Reform her. Und die dürfte für viel Zündstoff sorgen. Schon die Präsentation seines Plans steht für Finanzminister Olaf Scholz (SPD) unter einem schlechten Stern: Teile sickern vorab durch.
Was ist eigentlich die Grundsteuer
Kommunen bauen Straßen, die zu den Häusern führen, erschließen Baugebiete, sichern die Wasserversorgung und stellen Straßenlaternen auf. Die Eigentümer sollen diese Lasten über die Grundsteuer mitzahlen. Die Grundsteuer A ist für land- und forstwirtschaftlichen Besitz, wie zum Beispiel Felder; die Grundsteuer B wird für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben. Mieter zahlen die Grundsteuer in der Regel über ihre Nebenkosten mit – bei 100 Kuadratmetern im Schnitt 19 Euro im Monat.
Warum ist eine Neuregelung nötig
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 10. April geurteilt, dass die bei der Berechnung zugrunde gelegten Einheitswerte (der Wert eines Grundstücks) verfassungswidrig sind. Denn die sind veraltet: In den westdeutschen Bundesländern wurden diese letztmals 1964 festgelegt, in den ostdeutschen Bundesländern reichen sie sogar bis 1935 zurück. Viele Städte und Kommunen haben sich verändert und damit auch die Werte von Grundstücken und Gebäuden – gerade in Ballungsgebieten.
Wie hoch sind die Einnahmen aus der Grundsteuer
Die Grundsteuer deckt 15 Prozent der kommunalen Steuereinnahmen - nach der Gewerbesteuer und der Lohn-, Einkommensund Umsatzsteuer ist es die drittwichtigste EinnahmeLuelle von Städten und Gemeinden. Die Einnahmen aus der Grundsteuer A (Forstund Landwirtschaft) lagen 201M bei rund 400 Millionen Euro. Die Grundsteuer B brachte im vergangenen Jahr den Kommunen 13,56 Milliarden Euro – insgesamt also rund 14 Milliarden Euro im Jahr.
Wie berechnet man die Grundsteuer
Zur Berechnung der Grundsteuer gibt es drei Faktoren: Der Einheitswert mal die Grundsteuermesszahl mal den Hebesatz. Jede Kommune kann diesen Hebesatz und damit die tatsächliche Höhe der Steuer selbst bestimmen – im Ruhrgebiet ist der Hebesatz besonders hoch, da viele Kommunen hier besonders klamm sind. Ein Beispiel: Der Einheitswert der Immobilie beträgt 100000 Euro. Für Wohnungen beträgt die Steuermesszahl bisher 3,5 von 1000. Daraus errechnet sich ein Grundsteuermessbetrag von 350 Euro (100 000 geteilt durch 1000 multipliziert mit 3,5). Diese 350 Euro werden mit dem Hebesatz multipliziert. Liegt der bei 500, sind insgesamt 1M50 Euro Grundsteuer im Jahr zu bezahlen – zu zahlen in vierteljährlichen Raten.