Schmerzensgeld könnte an Frist scheitern
Deutscher Discounter nach Brand in Textilfabrik angeklagt – Gericht entscheidet im Januar
8ür ihre Klage reiste eine Pakistanerin Tausende Kilometer nach Dortmund. Sie hatte bei dem Unglück ihren 18-jährigen Sohn verloren.
DORTMUND – Saeeda Khatoon ist eine kleine Frau mit großem Willen. Tausende Kilometer ist sie aus ihrer Heimat Pakistan nach Dortmund gereist, um am Donnerstag bei der Verhandlung über ihre Klage gegen den Textildiscounter Kik dabei zu sein. Khatoon hat bei einer verheerenden Brandkatastrophe in einer Textilfabrik in Karachi vor sechs Jahren ihren Sohn verloren. Zusammen mit zwei weiteren Hinterbliebenen und einem Überlebenden des Feuers fordert sie Schmerzensgeld von Kik. Doch ihre Klage könnte am 10. Januar 2019 wegen Verjährung abgewiesen werden.
Die Frage, ob die Ansprüche der Kläger nach pakistanischem Recht bereits verfallen sind, müsse als Erstes beantwortet werden, entschieden die Richter zum Prozessauftakt. Nur für den Fall, dass sie nicht von Verjährung ausgehen, kündigten sie an, das Verfahren fortzuführen und den Sachverhalt aufzuklären.
Ob die Pakistanerin im Januar noch mal nach Deutschland kommen wird, steht noch nicht fest. Gern hätte sie den Richtern in der Verhandlung selbst gesagt, was sie denkt und wie schwer es ihr manchmal fällt, den Schmerz auszuhalten, sagte sie. Doch das sei zum jetzigen Verfahrensstand noch nicht vorgesehen, erklärte der Vorsitzende. Als ein Dolmetscher diese Worte für Khatoon übersetzte, wischte sie sich mit einem Taschentuch über die Augen.
Ihr Rechtsanwalt Remo Klinger sagte: „Diese Entscheidung muss jeder mit seinem Herzen ausmachen.“Seine Mandantin habe sich zwar schnell wieder gefasst, sei aber traurig, dass sie nicht sprechen konnte. Zusammen mit Menschenrechtsorganisationen ist Khatoon der Ansicht, dass Kik für die Folgen des Feuers in der Textilfabrik Ali Enterprises geradestehen muss. Der deutsche Discounter soll seinerzeit fast die gesamten Kapazitäten der Fabrik für die Produktion seiner Waren genutzt haben. Deshalb sei er mitverantwortlich für die Einhaltung von Brandschutzbestimmungen vor Ort.
Würde das Dortmunder Landgericht diese Einschätzung teilen, wäre es das erste Mal, dass ein deutsches Unternehmen für ein Unglück bei einem Zulieferer im Ausland haftet. 30000 Euro fordert jeder einzelne Kläger. Der Textildiscounter Kik weist die Vorwürfe zurück.