Nordwest-Zeitung

Messanlage am Wall steht falsch

Fühler für Stickoxid zu niedrig angebracht – Werte nicht korrekt ermittelt

- VON JASPER RITTNER

An den Messwerten vom Heiligenge­istwall gibt es schon länger Zweifel. Arbeitet die Anlage korrekt? Steht sie überhaupt richtig? Die hat nachgemess­en.

OLDENBURG – Beim Marathon im Oktober wurde fast der Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickoxid erreicht – auch ohne Autoverkeh­r. Und Wochen vorher gab es trotz einer Baustellen­sperrung am Wall ebenfalls zu hohe Werte. Dass sich da Zweifel auftun, liegt auf der Hand. Gleichwohl gibt es noch keine unabhängig­e Prüfung der Station. Lediglich das Gewerbeauf­sichtsamt, das die Anlage betreibt, fand keine Fehler.

Die Technik überprüfen kann die Redaktion zwar nicht. Doch die Frage, ob die Anlage überhaupt richtig steht, lässt sich mit einem 1,43 Meter: Das zeigt der Zollstock.

simplen Zollstock nachmessen.

Zunächst haben wir uns die „39. Verordnung zur Durchführu­ng des Immis- sionsschut­zgesetzes“besorgt. Die ist frei im Internet verfügbar. Und sie regelt, wie Messcontai­ner aufzustell­en sind.

In der Verordnung heißt es u.a. recht vage „der Messeinlas­s soll einige Meter von Gebäuden, Balkonen, Bäumen und anderen Hinderniss­en entfernt stehen“. Doch was sind „einige Meter“? Gleich neben der Anlage steht ein Baum, weitere befinden sich ein paar Meter weiter. Die Fassade des alten Wallkinos ist nur durch den Rad- und Fußweg von der Station getrennt. Reicht das? Experten schätzen, dass es ohne Bäume oder die Bebauung deutlich niedrige Werte geben würde. Aber hier gibt es keine konkrete Vorgabe, wie dicht Gebäude sein dürfen.

Das ist anders beim „Messeinlas­s“. Der muss sich in einer Höhe zwischen 1,50 und vier Metern befinden. Je höher er sitzt, desto niedriger die Stickoxidw­erte, weil die Luft dann durchwirbe­lter ist. Je tiefer die Messung, desto höher der Wert, weil die Emissionen aus den Auspuffroh­ren quasi unverdünnt im Messgerät landen.

Und wie sieht es am Wall aus? Der Zollstock zeigt 1,43 Meter. Der Messrüssel ist also noch sieben Zentimeter niedriger angebracht als der absolute Minimalabs­tand. Damit sind die ermittelte­n Werte nicht korrekt. Doch auf diese stützt sich die Klage der Deutschen Umwelthilf­e. Es sind zwar nur wenige Zentimeter. Die Überschrei­tung des Grenzwerte­s ist aber auch nur gering. Die Stadt geht davon aus, dass man nach Erneuerung der Busflotte im Grenzwert bleiben kann.

Vielleicht sollte man vorher einfach mal den Container korrekt aufstellen. Und statt den Spielraum ganz nach unten auszureize­n, könnte man den Messrüssel in 2,75 Meter Höhe anbringen – das wäre genau der Mittelwert in der Verordnung.

@ Ein Video zum Thema unter www=NWZonline=de/;ideos

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BILD: KARSTEN RÖHR

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