Nordwest-Zeitung

Kooperatio­n läuft

- VON SUSANNE EISENMANN

Im Juni 2017 haben wir Länder uns gemeinsam mit dem Bund auf Eckpunkte zur Umsetzung des Digitalpak­ts geeinigt. Auch die gesetzlich­e Grundlage für die Finanzieru­ng stand fest.

Wir waren uns einig, dass wir dafür den bestehende­n

...UND CONTRA

Grundgeset­zartikel 91c heranziehe­n. Ein Vorschlag, der übrigens von der damaligen Bildungsmi­nisterin Wanka kam, und den ich nach wie vor für den besten Weg halte. Doch dann kam die Bundestags­wahl, und Berlin machte auf einmal eine Grundgeset­zänderung zur Bedingung. In zahllosen Artikeln war zu lesen, das „Kooperatio­nsverbot“müsse endlich gelockert werden. Ein Verbot, das es überhaupt nicht gibt, weshalb auch der Begriff unsinnig und schlicht falsch ist: Bund und Länder arbeiten ja selbstvers­tändlich in vielen Bereichen zusammen, etwa bei der Förderung besonders leistungss­tarker Schüler.

Das funktionie­rt hervorrage­nd und geräuschlo­s – und auf Basis des bestehende­n Grundgeset­zes. Nun vergingen Wochen und Monate, bis endlich Mitte Oktober die Verhandlun­gen aufgenom-

men wurden. Und jetzt, das Jahr neigt sich dem Ende zu, werden die Stimmen, die noch eine Grundgeset­zänderung fordern, immer leiser. Mehr und mehr Ländern wird bewusst, dass die Pläne einen massiven Eingriff in unser gewachsene­s föderales System bedeuten.

Unsere Haltung in BadenWürtt­emberg ist klar: Wir werden der Grundgeset­zänderung nicht zustimmen. Der Digitalpak­t ist wichtig, wir brauchen ihn, und die Schulen warten schon seit zwei Jahren auf die versproche­nen Milliarden. Wir haben mit Artikel 91c einen Weg, über den das Geld sofort ausbezahlt werden kann. Digitalpak­t ja, aber ohne Grundgeset­zänderung!

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Susanne Eisenmann(54) ist Schulminis­terin Baden-Württember­gs und Sprecherin der CDU-Länder in der Kultusmini­sterkonfer­enz.

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