Kooperation läuft
Im Juni 2017 haben wir Länder uns gemeinsam mit dem Bund auf Eckpunkte zur Umsetzung des Digitalpakts geeinigt. Auch die gesetzliche Grundlage für die Finanzierung stand fest.
Wir waren uns einig, dass wir dafür den bestehenden
...UND CONTRA
Grundgesetzartikel 91c heranziehen. Ein Vorschlag, der übrigens von der damaligen Bildungsministerin Wanka kam, und den ich nach wie vor für den besten Weg halte. Doch dann kam die Bundestagswahl, und Berlin machte auf einmal eine Grundgesetzänderung zur Bedingung. In zahllosen Artikeln war zu lesen, das „Kooperationsverbot“müsse endlich gelockert werden. Ein Verbot, das es überhaupt nicht gibt, weshalb auch der Begriff unsinnig und schlicht falsch ist: Bund und Länder arbeiten ja selbstverständlich in vielen Bereichen zusammen, etwa bei der Förderung besonders leistungsstarker Schüler.
Das funktioniert hervorragend und geräuschlos – und auf Basis des bestehenden Grundgesetzes. Nun vergingen Wochen und Monate, bis endlich Mitte Oktober die Verhandlungen aufgenom-
men wurden. Und jetzt, das Jahr neigt sich dem Ende zu, werden die Stimmen, die noch eine Grundgesetzänderung fordern, immer leiser. Mehr und mehr Ländern wird bewusst, dass die Pläne einen massiven Eingriff in unser gewachsenes föderales System bedeuten.
Unsere Haltung in BadenWürttemberg ist klar: Wir werden der Grundgesetzänderung nicht zustimmen. Der Digitalpakt ist wichtig, wir brauchen ihn, und die Schulen warten schon seit zwei Jahren auf die versprochenen Milliarden. Wir haben mit Artikel 91c einen Weg, über den das Geld sofort ausbezahlt werden kann. Digitalpakt ja, aber ohne Grundgesetzänderung!