Fernfahrer vor Ausbeutung schützen
EU-Länder schnüren Paket für bessere Arbeitsbedingungen
BRÜSSEL – Die EU-Staaten wollen die zwei Millionen Fernfahrer in der Europäischen Union vor Ausbeutung und Spediteure vor unfairer Konkurrenz schützen. Die Verkehrsminister einigten sich in der Nacht zum Dienstag auf ein Gesetzespaket gegen Lohn- und Sozialdumping, das nun allerdings noch mit dem Europaparlament weiter verhandelt werden muss.
Kernpunkt ist der Grundsatz, dass für gleiche Arbeit am gleichen Ort auch gleicher Lohn gelten soll. Allerdings gelten wegen der Besonderheiten des Transportgewerbes weiter spezielle Ausnahmen. Grenzübertritte sowie die Orte des Ladens sollen ab 2024 mit einem sogenannten intelligenten Fahrtenschreiber automatisch überwacht werden, zehn Jahre früher als bisher geplant. Zudem sollen Trucker wöchentliche Ruhezeiten nicht mehr in ihren Führerhäusern dürfen.
Der österreichische Verkehrsminister Norbert Hofer, der den Vorsitz der Ministerrunde führte, sprach in einer Pressekonferenz von einem „absoluten Kabinenschlafverbot“. Eine Sprecherin stellte jedoch klar, dass dies nur für die wöchentliche Ruhezeit von regulär 45 Stunden gelte, nicht aber für die Übernachtung nach einer normalen neun- bis zehnstündigen Schicht. verbringen
Norbert Hofer betonte, die Fahrer bekämen auch das Recht, spätestens nach vier Wochen einmal nach Hause zu kommen. „Das heißt, das ist das Ende dieses Nomadentums. Das heißt auch, die Missstände dieser überfüllten Parkplätze werden abgeschafft.“
Insgesamt würden die „Lebensund Sozialbedingungen von zwei Millionen Kraftfahrern deutlich verbessert“, meinte der Minister: „Der Ausgangspunkt war Lohnund Sozialdumping, und das wissen viele, die sich mit der Branche beschäftigen, dass das ein echtes Problem quer über den europäischen Kontinent war.“
Unfaire Wettbewerbsbedingungen, löchrige Kontrollen, bürokratische Regeln und illegale Transportgeschäfte mit sogenannter Cabotage hätten allen schwer zu schaffen gemacht. Mit Cabotage gemeint sind Transportfahrten, die Spediteure in einem Markt außerhalb ihres eigenen EU-Landes anbieten. Erlaubt bleiben maximal drei Fahrten binnen sieben Tagen. Danach soll künftig eine fünftägige „Abkühlphase“folgen, also eine Pause für den Laster in dem Land.
Der Verband Verkehrswirtschaft und Logistik in Nordrhein-Westfalen begrüßte, dass „die EU sich des menschenverachtenden und existenzvernichtenden Problems des Sozialdumpings annimmt“.