Unglück auf Oktoberfest kein Arbeitsunfall
Nach Einladung in 4estzelt bricht sich alkoholisierter Monteur Halswirbel
MÜNCHEN – Der Besuch des Münchner Oktoberfestes geschieht in der Regel auf eigene Gefahr. Das heißt: Auch wenn Arbeitskollegen gemeinsam feiern, handelt es sich nur unter engen Voraussetzungen um eine betriebliche Veranstaltung. Findet der Besuch auf Einladung eines Kunden statt, liegt auf jeden Fall keine betriebliche Veranstaltung vor. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Blick auf ein Urteil des Sozialgerichts Berlin (Az.: S 115 U 309/17).
Der Fall: Ein Monteur wurde von seiner Berliner Firma bei einer Brauerei in München eingesetzt. Diese Brauerei veranstaltete auch in ihrem Festzelt auf dem Oktoberfest einen Brauereinachmittag. Dabei waren sowohl die Mitarbeiter der Brauerei als auch die bei ihr tätigen Beschäftigten anderer Unternehmen eingeladen. Der Mann besuchte mit weiteren sieben Kollegen seiner Firma die Veranstaltung. Auf dem Heimweg prallte er in alkoholisiertem Zustand gegen einen Strommast und brach sich einen Halswirbel. Die Berufsgenossenschaft lehnte seinen Antrag auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab.
Der Mann meinte, der Besuch des Oktoberfestes habe in engem Zusammenhang mit seiner betrieblichen Tätigkeit gestanden. Er diene der Beziehungspflege zwischen seiner Firma und der Brauerei als einer der wichtigsten Kundinnen. Die Veranstaltung habe zugleich auch die innerbetriebliche Verbundenheit unter den Kollegen seiner Firma gefördert. Das Urteil: Die Klage war erfolglos. Erfolgreich auf Rapper Olexesh
DYoutube:
er Frankfurter Rapper OLEXESH (30) hat in diesem Jahr das erfolgreichste offizielle Musikvideo auf dem deutschen YouTube-Markt abgeliefert. Sein Clip „Magisch feat. Edin“wurde hierzulande mehr als 60 Millionen Mal aufgerufen, wie die Plattform am Dienstag mitteilte. „Das ist verrückt, der Song läuft echt überall“, sagte der 30-Jährige. Er sehe sich eher als Straßenrapper.