Nordwest-Zeitung

Schlecht für „Umwelthilf­e“

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Man stelle sich vor, ein Bürger würde seine Garage sieben Zentimeter auf städtische­m Grund bauen. Oder ein Blitzer wäre nachweisli­ch falsch aufgestell­t. In solchen Fällen wären die Gerichtsur­teile wohl sehr eindeutig.

Gilt das auch bei Fahrverbot­en? Die Deutsche Umwelthilf­e hat eine Klage

danach wenige Zentimeter für die Messergebn­isse etwas ausmachen, ist eher unwahrsche­inlich“, so Lethen.

Grundsätzl­ich müsse die Frage gestellt werden, ob gegen die Stadt eingereich­t. Sie fordert ein Fahrverbot für Diesel. Grundlage dafür sind die Messwerte einer einzigen Station in Oldenburg – vom Heiligenge­istwall. Wie wir jetzt wissen, wurde dort aber nicht korrekt gemessen. Können die Werte trotzdem vor Gericht als Beweis für angeblich schlechte Luft in Oldenburg anerkannt werden?

Diese Frage wird spätestens im Verwaltung­sgerichtsv­erfahren beantworte­t. Die Chancen, dass die „Umwelthilf­e“aber diesmal mit ihrer Klage scheitert, sind seit dieser Woche deutlich gestiegen.

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punktuelle Messungen repräsenta­tiv genug seien, um Fahrverbot­e daraus abzuleiten. „Das sehen wir so nicht – aber auch das wird Teil der durchzufüh­renden Bewertung sein“, sagt die Sprecherin des Umweltmini­sters.

Reaktion auf Klage

Bei der Stadt Oldenburg will man sich vor der gerichtlic­hen Auseinande­rsetzung mit der „Umwelthilf­e“nicht in die Karten schauen lassen. „Wir stellen aktuell die Strategie für die Klageerwid­erung zusammen und sammeln dafür die entspreche­nden Argumente. Inwieweit wir darin auch die öffentlich­e Debatte um die Messstatio­n berücksich­tigen, werden wir im Laufe der kommenden Wochen entscheide­n,“hieß es knapp aus dem Rathaus.

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