Schlecht für „Umwelthilfe“
Man stelle sich vor, ein Bürger würde seine Garage sieben Zentimeter auf städtischem Grund bauen. Oder ein Blitzer wäre nachweislich falsch aufgestellt. In solchen Fällen wären die Gerichtsurteile wohl sehr eindeutig.
Gilt das auch bei Fahrverboten? Die Deutsche Umwelthilfe hat eine Klage
danach wenige Zentimeter für die Messergebnisse etwas ausmachen, ist eher unwahrscheinlich“, so Lethen.
Grundsätzlich müsse die Frage gestellt werden, ob gegen die Stadt eingereicht. Sie fordert ein Fahrverbot für Diesel. Grundlage dafür sind die Messwerte einer einzigen Station in Oldenburg – vom Heiligengeistwall. Wie wir jetzt wissen, wurde dort aber nicht korrekt gemessen. Können die Werte trotzdem vor Gericht als Beweis für angeblich schlechte Luft in Oldenburg anerkannt werden?
Diese Frage wird spätestens im Verwaltungsgerichtsverfahren beantwortet. Die Chancen, dass die „Umwelthilfe“aber diesmal mit ihrer Klage scheitert, sind seit dieser Woche deutlich gestiegen.
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punktuelle Messungen repräsentativ genug seien, um Fahrverbote daraus abzuleiten. „Das sehen wir so nicht – aber auch das wird Teil der durchzuführenden Bewertung sein“, sagt die Sprecherin des Umweltministers.
Reaktion auf Klage
Bei der Stadt Oldenburg will man sich vor der gerichtlichen Auseinandersetzung mit der „Umwelthilfe“nicht in die Karten schauen lassen. „Wir stellen aktuell die Strategie für die Klageerwiderung zusammen und sammeln dafür die entsprechenden Argumente. Inwieweit wir darin auch die öffentliche Debatte um die Messstation berücksichtigen, werden wir im Laufe der kommenden Wochen entscheiden,“hieß es knapp aus dem Rathaus.