So lassen sich Extra-Kosten vermeiden
Mietwagen-Firmen erheben Servicegebühr bei Bußgeldbescheiden
MÜNCHEN – Wer im SpanienUrlaub gegen die Verkehrsregeln verstoßen hat, kann mit einer schnellen Zahlung oft die Hälfte seines Bußgeldes sparen. Voraussetzung ist nach Angaben des ADAC, dass der Betrag binnen 20 Tagen ab Erhalt des Bußgeldbescheids bezahlt wird.
Der Rabatt von 50 Prozent werde für die meisten Verstöße gewährt – zu schnelles Fahren zählt zum Beispiel dazu. Doch oft erreicht solch ein Bescheid den Fahrer gar nicht direkt. Denn viele Touristen sind am Reiseziel nicht mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs, sondern in einem Mietwagen. Dessen Verleiher erhält dann bei Verstößen den Bescheid. Und das kann dann teuer werden.
Oft lassen sich Mietwagenfirmen vertraglich einräumen, die Kreditkarte des Kunden bei einem Bußgeldbescheid mit einer Servicegebühr zu belasten, sagt Frieder
Bechtel vom Portal billigermietwagen.de. Ärgerlich: Wenn man im Urlaub geblitzt wird, kann es teuer werden. „Die kann mit bis zu 40 Euro happig ausfallen.“Zusätzlich belaste die Firma entweder die Kreditkarte des Kunden mit der Bußgeldsumme, oder sie schicke den Bescheid zu, sodass man selbst dafür zahlen muss, erklärt Bechtel.
Der Anbieter Sixt zum Beispiel geht je nach Behörde bei der Bearbeitung von Bußgeldbescheiden unterschiedlich vor. Es gibt zwei Varianten, wie das Unternehmen erläutert: Entweder fordert die Behörde die Daten des jeweiligen Fahrzeugmieters an und wendet sich direkt an ihn. Der kann dann das Bußgeld bezahlen oder anfechten. Oder aber die Behörde fordert von Sixt, in Vorleistung zu gehen. Das Bußgeld werde dann dem Mieter berechnet. In beiden Fällen wird außerdem noch eine Aufwandspauschale fällig.
Wer sich die Servicegebühr sparen will, dem bleibt im Zweifel nur eines: selbst tätig werden, wenn man seinen Verstoß mitbekommen hat. Bei einem Parkticket ist das vergleichsweise leicht: „Das sollte man vor Ort bezahlen, etwa durch eine Einzahlung bei einer Bank“, rät Bechtel. Schwieriger wird es bei Blitzern. Da bleibt einem nur der Versuch, die Polizeibehörde vor Ort zu suchen, um dort eventuell die Strafe zu bezahlen, oder die Behörde anzuschreiben und zu bitten, dass diese den Bescheid an einen selbst schickt und nicht an die Mietwagenfirma.