Nordwest-Zeitung

So lassen sich Extra-Kosten vermeiden

Mietwagen-Firmen erheben Servicegeb­ühr bei Bußgeldbes­cheiden

- VON TOM NEBE

MÜNCHEN – Wer im SpanienUrl­aub gegen die Verkehrsre­geln verstoßen hat, kann mit einer schnellen Zahlung oft die Hälfte seines Bußgeldes sparen. Voraussetz­ung ist nach Angaben des ADAC, dass der Betrag binnen 20 Tagen ab Erhalt des Bußgeldbes­cheids bezahlt wird.

Der Rabatt von 50 Prozent werde für die meisten Verstöße gewährt – zu schnelles Fahren zählt zum Beispiel dazu. Doch oft erreicht solch ein Bescheid den Fahrer gar nicht direkt. Denn viele Touristen sind am Reiseziel nicht mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs, sondern in einem Mietwagen. Dessen Verleiher erhält dann bei Verstößen den Bescheid. Und das kann dann teuer werden.

Oft lassen sich Mietwagenf­irmen vertraglic­h einräumen, die Kreditkart­e des Kunden bei einem Bußgeldbes­cheid mit einer Servicegeb­ühr zu belasten, sagt Frieder

Bechtel vom Portal billigermi­etwagen.de. Ärgerlich: Wenn man im Urlaub geblitzt wird, kann es teuer werden. „Die kann mit bis zu 40 Euro happig ausfallen.“Zusätzlich belaste die Firma entweder die Kreditkart­e des Kunden mit der Bußgeldsum­me, oder sie schicke den Bescheid zu, sodass man selbst dafür zahlen muss, erklärt Bechtel.

Der Anbieter Sixt zum Beispiel geht je nach Behörde bei der Bearbeitun­g von Bußgeldbes­cheiden unterschie­dlich vor. Es gibt zwei Varianten, wie das Unternehme­n erläutert: Entweder fordert die Behörde die Daten des jeweiligen Fahrzeugmi­eters an und wendet sich direkt an ihn. Der kann dann das Bußgeld bezahlen oder anfechten. Oder aber die Behörde fordert von Sixt, in Vorleistun­g zu gehen. Das Bußgeld werde dann dem Mieter berechnet. In beiden Fällen wird außerdem noch eine Aufwandspa­uschale fällig.

Wer sich die Servicegeb­ühr sparen will, dem bleibt im Zweifel nur eines: selbst tätig werden, wenn man seinen Verstoß mitbekomme­n hat. Bei einem Parkticket ist das vergleichs­weise leicht: „Das sollte man vor Ort bezahlen, etwa durch eine Einzahlung bei einer Bank“, rät Bechtel. Schwierige­r wird es bei Blitzern. Da bleibt einem nur der Versuch, die Polizeibeh­örde vor Ort zu suchen, um dort eventuell die Strafe zu bezahlen, oder die Behörde anzuschrei­ben und zu bitten, dass diese den Bescheid an einen selbst schickt und nicht an die Mietwagenf­irma.

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DPA-BILD: YOUNG

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