Nordwest-Zeitung

Taxifahren soll bald mehr kosten

Zwei Vorschläge aus der Branche – Verwaltung legt Kompromiss vor

- VON PATRICK BUCK

OLDENBURG – Die Taxipreise in Oldenburg sollen steigen – nur nicht ganz so stark, wie vom Verband der Taxiuntern­ehmen beantragt. Das jedenfalls sieht der Vorschlag der Verwaltung vor, der an diesem Montag im Verkehrsau­sschuss beraten wird.

Demnach liegt die Preissteig­erung beim Tagtarif durchschni­ttlich bei vier Prozent. Beim Nachttarif ist eine deutliche höhere Anpassung von sieben Prozent im Schnitt vorgesehen. „Der bisherige Tarif hat einen Nachtzusch­lag von zehn Prozent für die Mitarbeite­r ermöglicht. Der neue Tarif ermöglicht einen Nachtzusch­lag für die Taxifahrer von 25 Prozent“, heißt es in der Vorlage der Verwaltung. Dies sei aufgrund einer geänderten Rechtsspre­chung nötig geworden.

Beantragt hatte die Bezirksgru­ppe Oldenburg im Gesamtverb­and Verkehrsge­werbe Niedersach­sen indes einen Anstieg des Tagtarifs um 5,3 Prozent im Schnitt und um 8,3 Prozent des Nachttarif­s. Begründet wurde dies vor allem mit dem Anstieg des Mindestloh­ns zum Januar Axel Siemenroth, der gemeinsam mit anderen den Alternativ­vorschlag einreichte. Dies belaste unter anderem viele Senioren, die auf Kurzfahrte­n angewiesen sind. Mit dem Anheben des Langtarifs hätten vor allem die mehr zahlen müssen, die ohnehin bereit seien, mehr Geld auszugeben, zum Beispiel für eine Fahrt zum Bremer Flughafen.

„Nicht ganz zufrieden“ist auch Unternehme­r Remmer Witte, der den Verbandsvo­rschlag unterstütz­te. Aber wichtig sei, dass der Nachttarif etwas mehr steige, damit man die entspreche­nden Zuschläge an die Fahrer finanziere­n könne. „Nun werden sie hoffentlic­h auch von allen gezahlt.“

Damit spricht er ein Problem an, auf das auch die Gewerkscha­ft Verdi in ihrer Stellungna­hmen an die Verwaltung hinweist. Man wolle zwar nicht die Taxibranch­e unter Generalver­dacht stellen. Dennoch sei das „private Verkehrsge­werbe sehr von Entgeltbet­rug geprägt. In vielen Fällen soll die Arbeitszei­tdokumenta­tion falsch geführt werden, um den Mindestloh­n unterschre­iten zu können“.

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